Ich unterstütze Sie zuverlässig in Unternehmenskrisen, z. B. bei der Sanierung von Unternehmen, der Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragen oder der Rechtsberatung für GmbH-Geschäftsführer.
Krisenberatung für Unternehmen
Sie suchen eine umfassende unternehmensrechtliche Beratung und Betreuung aufgrund einer Krise Ihres Unternehmens? Ich biete Ihnen eine betriebswirtschaftlich orientierte Rechtsberatung, die mit einer grundlegenden Analyse der Situation Ihres Unternehmens beginnt. Auf dieser Basis werde ich mit Ihnen gemeinsam systematisch Lösungsansätze entwickeln und Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung
Ihr Unternehmen steckt in einer Liquiditätskrise? Ich unterstütze Sie dabei, geeignete Maßnahmen zu finden, Zeit zu gewinnen und die Herausforderungen der Krise grundlegend angehen zu können.
Insolvenzrechtliche Beratung
Sie möchten sich informieren, ob Sie verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen oder befürchten, dass einer Ihrer Gläubiger einen solchen Antrag stellt? Ich helfe Ihnen, die Entscheidung über einen Insolvenzantrag zu treffen und diesen fachgerecht vorzubereiten. Ich erläutere Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten des Insolvenzverfahrens, insbesondere das Verfahren in Eigenverwaltung und das sogenannte Schutzschirmverfahren. Beide Verfahren sollen ermöglichen, dass Sie Ihr Unternehmen – auch wenn eine Insolvenz unvermeidbar sein sollte – selbst in der Krise und nach der insolvenzrechtlichen Sanierung weiterführen können.
Verurteilung, Berufung, Revision
Ist es bereits zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht oder das Landgericht gekommen, besteht die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen. Mit der Berufung oder der Revision können Sie sich gegen das Urteil im Ganzen wenden, aber auch z. B. speziell gegen das Strafmaß. Auch hier sind äußerst kurze Fristen von einer Woche zu beachten. Wenn Sie hierzu anwaltlichen Rat benötigen, wenden Sie sich so schnell wie möglich an mich.
Beratung und Vertretung für Gläubiger im Insolvenzverfahren
Für den Fall, dass einer Ihrer Geschäftspartner von einer Insolvenz betroffen ist, vertrete Ich Ihre Interessen in der Gläubigerversammlung und gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter
Sie haben als Unternehmer, als Geschäftsführer oder als Geschäftspartner des insolventen Unternehmens Ärger mit dem Insolvenzverwalter — insbesondere, weil dieser gegen Sie Anfechtungsansprüche geltend macht oder Sie persönlich in Haftung nehmen will? Ich verteidigen Ihre Rechte gegen solche Ansprüche.
Rechtliche Unterstützung für GmbH-Geschäftsführer
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH, die sich in der Krise befindet und sehen rechtliche Probleme auf sich zukommen? Ich helfe Ihnen, sich präventiv vor daraus entstehenden Schäden zu schützen. Sollten sich bereits Konfliktsituationen ergeben haben, vertrete ich Ihre Interessen in diesem Konflikt. Beachten Sie, dass ein Anwalt der GmbH möglicherweise Ihr Gegner in solchen Konflikten werden kann. Als Ihr persönlicher Berater und Vertreter kann ich mich im Konfliktfall auch gegenüber der GmbH oder den Gesellschaftern für Ihre Interessen einsetzen. Mein Honorar können Sei aufgrund des Bezugs zur beruflichen Tätigkeit zudem in Ihrer eigenen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.