Krisen­be­ra­tung für Unter­nehmen

Ich unter­stütze Sie zuver­lässig in Unter­neh­mens­krisen, z. B. bei der Sanie­rung von Unter­nehmen, der Bera­tung zu insol­venz­recht­li­chen Fragen oder der Rechts­be­ra­tung für GmbH-Geschäfts­führer.

Krisen­be­ra­tung für Unter­nehmen

Sie suchen eine umfas­sende unter­neh­mens­recht­liche Bera­tung und Betreuung aufgrund einer Krise Ihres Unter­neh­mens? Ich biete Ihnen eine betriebs­wirt­schaft­lich orien­tierte Rechts­be­ra­tung, die mit einer grund­le­genden Analyse der Situa­tion Ihres Unter­neh­mens beginnt. Auf dieser Basis werde ich mit Ihnen gemeinsam syste­ma­tisch Lösungs­an­sätze entwi­ckeln und Sie bei der Umset­zung unter­stützen.

Sofort­maß­nahmen zur Liqui­di­täts­si­che­rung

Ihr Unter­nehmen steckt in einer Liqui­di­täts­krise? Ich unter­stütze Sie dabei, geeig­nete Maßnahmen zu finden, Zeit zu gewinnen und die Heraus­for­de­rungen der Krise grund­le­gend angehen zu können.

Insol­venz­recht­liche Bera­tung

Sie möchten sich infor­mieren, ob Sie verpflichtet sind, einen Insol­venz­an­trag zu stellen oder befürchten, dass einer Ihrer Gläu­biger einen solchen Antrag stellt? Ich helfe Ihnen, die Entschei­dung über einen Insol­venz­an­trag zu treffen und diesen fach­ge­recht vorzu­be­reiten. Ich erläu­tere Ihnen die verschie­denen Möglich­keiten des Insol­venz­ver­fah­rens, insbe­son­dere das Verfahren in Eigen­ver­wal­tung und das soge­nannte Schutz­schirm­ver­fahren. Beide Verfahren sollen ermög­li­chen, dass Sie Ihr Unter­nehmen – auch wenn eine Insol­venz unver­meidbar sein sollte – selbst in der Krise und nach der insol­venz­recht­li­chen Sanie­rung weiter­führen können.

Verur­tei­lung, Beru­fung, Revi­sion

Ist es bereits zu einer Verur­tei­lung durch das Amts­ge­richt oder das Land­ge­richt gekommen, besteht die Möglich­keit gegen das Urteil Beru­fung oder Revi­sion einzu­legen. Mit der Beru­fung oder der Revi­sion können Sie sich gegen das Urteil im Ganzen wenden, aber auch z. B. speziell gegen das Strafmaß. Auch hier sind äußerst kurze Fristen von einer Woche zu beachten. Wenn Sie hierzu anwalt­li­chen Rat benö­tigen, wenden Sie sich so schnell wie möglich an mich.

Bera­tung und Vertre­tung für Gläu­biger im Insol­venz­ver­fahren

Für den Fall, dass einer Ihrer Geschäfts­partner von einer Insol­venz betroffen ist, vertrete Ich Ihre Inter­essen in der Gläu­bi­ger­ver­samm­lung und gegen­über dem Insol­venz­ver­walter.

Strei­tig­keiten mit dem Insol­venz­ver­walter

Sie haben als Unter­nehmer, als Geschäfts­führer oder als Geschäfts­partner des insol­venten Unter­neh­mens Ärger mit dem Insol­venz­ver­walter — insbe­son­dere, weil dieser gegen Sie Anfech­tungs­an­sprüche geltend macht oder Sie persön­lich in Haftung nehmen will? Ich vertei­digen Ihre Rechte gegen solche Ansprüche.

Recht­liche Unter­stüt­zung für GmbH-Geschäfts­führer

Sie sind Geschäfts­führer einer GmbH, die sich in der Krise befindet und sehen recht­liche Probleme auf sich zukommen? Ich helfe Ihnen, sich präventiv vor daraus entste­henden Schäden zu schützen. Sollten sich bereits Konflikt­si­tua­tionen ergeben haben, vertrete ich Ihre Inter­essen in diesem Konflikt. Beachten Sie, dass ein Anwalt der GmbH mögli­cher­weise Ihr Gegner in solchen Konflikten werden kann. Als Ihr persön­li­cher Berater und Vertreter kann ich mich im Konflikt­fall auch gegen­über der GmbH oder den Gesell­schaf­tern für Ihre Inter­essen einsetzen. Mein Honorar können Sei aufgrund des Bezugs zur beruf­li­chen Tätig­keit zudem in Ihrer eigenen Steu­er­erklä­rung als Werbungs­kosten geltend machen.

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