Ich unterstütze Sie zuverlässig in allen Fragen des Steuerrechts, z. B. bei Einspruchsverfahren, Klageverfahren, Betriebsprüfungen, Gesellschaftsverträgen, Umwandlungen oder der Unternehmensnachfolge.
Einspruchsverfahren und Klageverfahren gegen Steuerbescheide
Sie sind der Meinung, in Ihrem letzten Steuerbescheid sind die Steuern zu hoch angesetzt? Z. B. weil bestimmte Betriebsausgaben nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt wurden? In solchen Fällen kann anwaltlicher Rat hilfreich sein, am besten durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht. Kommen Sie zu mir. Ich prüfe Ihren Fall, gebe Ihnen eine Empfehlung und vertrete Sie im Streitfall gegenüber der Finanzverwaltung bis hin zum finanzgerichtlichen Verfahren.
Begleitung bei Betriebsprüfungen
Bei Ihnen hat sich ein Betriebsprüfer vom Finanzamt, vom Zoll oder von der Sozialversicherung für eine Außenprüfung angekündigt? Hier gibt es viele Fallstricke zu beachten, nicht zuletzt im Hinblick auf die Kassenführung und die korrekte Aufbewahrung digitaler Belege des jeweiligen Prüfungszeitraums. Wenden Sie sich an mich und sie erhalten fachlich kompetente Unterstützung vor und während der Prüfung, um die schwierige Situation zu meistern.
Stellungnahmen zu vorläufigen Prüfungsfeststellungen
Hat bei Ihnen bereits eine Betriebsprüfung in Sachen Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer stattgefunden und haben Sie die vorläufigen Prüfungsfeststellungen erhalten? Eine fundierte Stellungnahme kann jetzt das endgültige Ergebnis der Betriebsprüfung noch entscheidend beeinflussen. Ich helfen Ihnen gerne dabei, das Beste herauszuholen.
Führen von Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
Neben Einspruchs- und Klageverfahren können Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung gegebenenfalls auch durch Verhandlungen beendet werden. Dies kann insbesondere im Rahmen einer Schlussbesprechung zu einer Betriebsprüfung geschehen, aber auch in sonstigen Streitfällen sinnvoll sein. Um auf Augenhöhe mit dem Finanzamt zu verhandeln und zu einer Einigung (einer sogenannten tatsächlichen Verständigung) zu kommen, stehe ich Ihnen als Anwalt zur Seite oder führe die Verhandlungen für Sie.
Gestaltung von Unternehmensverträgen (Gründung und Wahl der Rechtsform, Unternehmenskauf und -verkauf, Umwandlungen)
Sie möchten ein Unternehmen gründen, umwandeln, kaufen oder verkaufen? Hier kann ich Sie mit steuerrechtlichem, gesellschaftsrechtlichem aber auch betriebswirtschaftlichem Sachverstand unterstützen. Ich berate und begleite Sie bei den Verhandlungen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Gesellschaftsverträge oder Unternehmenskaufverträge.
Unternehmensnachfolge und Testamentsgestaltung
Sie planen Ihr Unternehmen in den nächsten Jahren abzugeben? Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der neben gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und insbesondere erbschaftssteuerrechtlichen Kenntnissen viel Einfühlungsvermögen erfordert, um die Interessen der beteiligten Personen in Einklang zu bringen und die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens, aber auch die Altersversorgung des Unternehmers zu sichern. Mit mir haben Sie einen vertrauenswürdigen Berater an Ihrer Seite, der sich dieser bedeutungsvollen Aufgabe mit dem nötigen Engagement aber auch mit der erforderlichen Ruhe und Geduld widmet.