Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung: Was tun, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird?

Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Was tun, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird?

Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung: Was tun, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird?

Der Vorwurf der Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung kann weit­rei­chende Konse­quenzen haben. Viele Betrof­fene stehen plötz­lich vor einem Ermitt­lungs­ver­fahren und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter der Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung zu verstehen ist, welche Strafen drohen und wie Sie sich best­mög­lich vertei­digen.

Was bedeutet Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung?

Grund­sätz­lich begeht eine Person Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung, wenn sie einem Täter vorsätz­lich dabei hilft, Steuern zu hinter­ziehen. Dabei kann sich die Unter­stüt­zung in verschie­denen Formen äußern, beispiels­weise durch:

  • Die Bereit­stel­lung falscher Unter­lagen,
  • Das Verschleiern von Einkünften oder Vermö­gens­werten,
  • Die Bera­tung zur Umge­hung steu­er­li­cher Vorschriften,
  • Die Nutzung von Offshore-Konten zur Verschleie­rung von Einkünften.

Juris­tisch betrachtet regelt § 27 des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) die Beihilfe, während die eigent­liche Steu­er­hin­ter­zie­hung nach § 370 der Abga­ben­ord­nung (AO) strafbar ist.

Welche Strafen drohen?

Die Strafe für Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung hängt von verschie­denen Faktoren ab. Maßgeb­lich ist das Ausmaß der Steu­er­hin­ter­zie­hung und der Grad der Betei­li­gung. Grund­sätz­lich sind folgende Konse­quenzen möglich:

  • Geld­strafe: In weniger schwer­wie­genden Fällen wird meist eine Geld­strafe verhängt, deren Höhe sich unter anderem nach dem Einkommen des Beschul­digten richtet.
  • Frei­heits­strafe: Sollte ein Gericht eine Geld­strafe für nicht ausrei­chend halten, kann eine Frei­heits­strafe von bis zu fünf Jahren drohen.
  • Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zehn Jahren: Falls die Steu­er­hin­ter­zie­hung in großem Umfang begangen wurde (ab 50.000 € Scha­dens­summe) oder eine andere Vari­ante eines beson­ders schweren Falls vorliegt, kann das Gericht eine härtere Strafe verhängen.

Die Strafe kann im Fall der Geld­strafe im Wege eines Straf­be­fehls­ver­fah­rens fest­ge­setzt werden, was eine Art von schrift­li­chem Verfahren ist. Wenn der Beschul­digte einen Vertei­diger hat, kann der Straf­be­fehl auch eine Frei­heits­strafe bis zu einem Jahr auf Bewäh­rung enthalten. Alle anderen Strafen kann das Gericht nur nach vorhe­riger münd­li­cher Haupt­ver­hand­lung ausspre­chen.

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn ein Verfahren droht?

Sollten Sie Post von der Steu­er­fahn­dung oder der Staats­an­walt­schaft erhalten, ist es wichtig, besonnen zu handeln. Folgende Schritte sind essen­ziell:

1. Keine vorschnellen Aussagen treffen

Viele Betrof­fene fühlen sich unsi­cher und möchten sich sofort recht­fer­tigen. Doch unüber­legte Aussagen gegen­über Ermitt­lungs­be­hörden können sich nach­teilig auswirken. Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es!

2. Einen erfah­renen Straf­ver­tei­diger hinzu­ziehen

Ein Anwalt für Steu­er­straf­recht kann die Situa­tion richtig einschätzen und eine geeig­nete Vertei­di­gungs­stra­tegie entwi­ckeln. Idea­ler­weise sollte die Kontakt­auf­nahme mit dem Anwalt erfolgen, bevor Sie eine Aussage machen.

3. Akten­ein­sicht bean­tragen

Ihr Vertei­diger kann Akten­ein­sicht bean­tragen und so fest­stellen, auf welcher Grund­lage die Ermitt­lungen beruhen. Erst nach dieser Einsicht kann eine ange­mes­sene Vertei­di­gung erfolgen.

4. Beweise sichern

Falls Sie über Doku­mente oder E-Mails verfügen, die Ihre Unschuld belegen, sollten Sie diese sichern. Aller­dings gilt Vorsicht: Das absicht­liche Vernichten von Beweis­ma­te­rial kann als Verdun­ke­lungs­hand­lung gewertet werden, die wiederum die Gefahr birgt, dass Sie in Unter­su­chungs­haft genommen werden.

Mögliche Vertei­di­gungs­stra­te­gien

Ein guter Straf­ver­tei­diger wird verschie­dene Ansätze prüfen, um Sie zu entlasten. Häufige Vertei­di­gungs­stra­te­gien sind:

  • Fehlender Vorsatz: Falls Sie nicht wussten, dass Ihre Hand­lungen zur Steu­er­hin­ter­zie­hung beitragen, könnte eine Verur­tei­lung entfallen.
  • Gering­fü­gige Betei­li­gung: Wenn Ihr Beitrag minimal war, kann eine Einstel­lung des Verfah­rens gegen eine geringe Geld­auf­lage erreicht werden.
  • Koope­ra­tion mit den Behörden: In geeig­neten Fällen kann eine Koope­ra­tion mit den Steu­er­be­hörden eine Straf­mil­de­rung bewirken.

Fazit: Handeln Sie besonnen und profes­sio­nell

Ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung ist eine ernst­hafte Ange­le­gen­heit. Mit der rich­tigen Stra­tegie und einem erfah­renen Anwalt an Ihrer Seite können Sie jedoch Ihre Vertei­di­gung optimal gestalten. Wichtig ist, nicht in Panik zu verfallen, sondern stra­te­gisch und über­legt vorzu­gehen.

1792 1024 HSP RECHT Schwerin & Güstrow
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