
Steuerfahndung ermittelt gegen Influencer
Die Steuerfahndung nimmt Influencer wegen möglicher Steuerhinterziehung ins Visier. Welche Strafen drohen, warum Influencer Steuererklärungen abgeben müssen und wie eine gezielte Verteidigung im Steuerstrafverfahren aussieht.
Steuerfahndung und Steuerbescheide sind Themen, mit denen Du Dich als Influencer normalerweise nicht beschäftigt hast. Nun nimmt sich die Steuerfahndung aber gezielt Influencer vor, die bislang entweder gar keine Steuererklärung abgegeben haben oder nicht alle Einkünfte vollständig gegenüber dem Finanzamt offengelegt haben.
Dazu hat die Steuerfandung in Nordrhein-Westfalen 6.000 Datensätze von Social-Media-Plattformen analysiert und konzentriert sich nun darauf, die daraus gezogenen Erkenntnisse in Steuerstrafverfahren gegen die entsprechenden Influencer durchzusetzen (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/verdacht-auf-steuerbetrug-grossem-stil ). Es ist zu erwarten, dass dies auch in anderen Bundesländern wie Berlin, Hamburg etc. demnächst in ähnlicher Weise erfolgen wird.
Musst Du als Influencer Steuererklärungen abgeben?
Grundsätzlich ja. Dabei verstehe ich den Begriff des Influencers so, dass er oder sie in nennenswertem Umfang Einnahmen erzielt und damit in der Einkommensteuer, in der Gewerbesteuer und in der Umsatzsteuer steuerpflichtig ist.
Einnahmen können dabei z.B. Geldzahlungen aus Werbeverträgen, Provisionen, Sponsoring, Donations, aber auch aus Sachgeschenken bestehen. Dabei behält nicht jeder den Überblick und weiß vielleicht nicht einmal, was alles eine steuerliche Relevanz hat.
Wer Steuererklärungen abgeben musste, dies aber nicht innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen getan hat, kann sich wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Eine Strafbarkeit kann sich auch ergeben, wenn Steuererklärungen abgegeben wurden, aber nicht alle Einnahmen aus der Influencer-Tätigkeit vollständig angegeben wurden.
Welche Strafe droht Influencern bei Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von 5 Jahren bestraft. In schwerwiegenden Fällen reicht die Strafe jedoch von 6 Monaten Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
In Fällen, in denen keine Vorstrafen bestehen und in den es um hinterzogene Beträge von weniger als einer Million Euro geht, dürfte aber in der Regel höchstens eine Freiheitsstrafe zur Bewährung herauskommen.
Allein die spätere Steuerzahlung führt aber nicht zur Löschung der Strafbarkeit. Eine Strafe kann also auch dann noch ausgesprochen werden, wenn die angefallene Steuer nachgezahlt wird. Denn strafbar ist – wie oben erklärt – die fehlende, zu spät abgegebene oder unvollständige Steuererklärung und nicht die Nichtzahlung der Steuer. Wenn die Steuer später gezahlt wird, ändert dies nichts daran, dass eine Steuererklärung nicht oder falsch abgegeben wurde.
Bei der Strafhöhe kann es sich aber günstig auswirken, wenn die Steuer später bezahlt wird und man dazu übergeht, laufende Steuererklärungen und ggf. erforderliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Was ist zu tun, wenn ich als Influencer keine Steuererklärung abgegeben habe?
Es kann durchaus sinnvoll sein, die Steuererklärungen so schnell wie möglich nachzuholen und die darauf anfallende Steuer zu bezahlen.
In dem Fall kann möglicherweise durch eine solche Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung eintreten. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob das Finanzamt die konkrete Steuerhinterziehung schon aufgedeckt hat. Wenn die Steuerfahndung die Daten, die sie von den Social-Media-Plattformen gewonnen hat, bereits auswertet, kann dies bereits die Tatentdeckung sein, die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ausschließt.
Weitere Voraussetzung für die strafausschließende Wirkung ist, dass die Selbstanzeige vollständig ist. Dazu muss sie alle Steuerstraftaten umfassen, die noch nicht verjährt sind, mindestens aber 10 Jahre. Eine Selbstanzeige sollte nur in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht angefertigt werden.
Wenn die Steuerfandung Dir bereits die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben hat oder sogar eine Durchsuchung Deiner Wohnung oder Deines Büros vorgenommen hat, ist die strafbefreiende Wirkung definitiv ausgeschlossen.
Selbst wenn die strafbefreiende Wirkung ausgeschlossen ist, kann es der richtige Weg sein, eine Selbstanzeige vorzunehmen. Diese wird bei der Frage, ob eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens möglich ist bzw. bei der Frage, welche Strafe zu verhängen ist, ein Pluspunkt in der Argumentation sein.
Die richtige Maßnahme ist die Selbstanzeige aber natürlich auch nur, wenn tatsächlich steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden.
Wie kann man sich als Influencer im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren verteidigen?
Als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren werde ich in nahezu jedem Fall als erstes Akteneinsicht beantragen, um herauszubekommen, welchen Informationsstand die Steuerfahndung überhaupt hat.
Erst auf dieser Grundlage kann die sinnvollste Verteidigungsstrategie festgelegt werden. Es muss vor allem geprüft werden, ob die Steuerfahndung die Wahrheit herausgefunden hat. Es kann sein, dass Einnahmen, von denen die Steuerfahndung ausgeht, gar nicht zutreffend sind. Es kann sein, dass die Steuerfahndung davon ausgeht, dass die Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig sind, was aber nicht zutrifft, weil Du als Influencer keinen Wohnsitz und keine Betriebsstätte in Deutschland hast und auch sonst keine ausreichenden Beziehungen zu einer Tätigkeit in Deutschland bestehen.
Es kann natürlich aber auch umgekehrt sein, dass mehr Einnahmen zu versteuern wären, als die, von denen die Steuerfahndung bisher weiß.
Schließlich ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit, dass die Steuerhinterziehung vorsätzlich begangen wurde. Das ist dann nicht der Fall, wenn Dir als Influencer nicht bekannt war, dass Du eine Steuererklärung hättest abgeben müssen. Allerdings ist das regelmäßig ein harter Kampf mit der Steuerfahndung und ggf. vor Gericht mit der Staatsanwaltschaft, ob eine ausreichende Kenntnis über die Steuerklärungspflicht vorlag (bedingter Vorsatz / Eventualvorsatz reicht aus) oder nicht.
Du solltest Dir mit Deinem Verteidiger zusammen also gut überlegen, wie Du Dich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen kannst.
Was kostet die Strafverteidigung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung?
Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert.
Als Honorar vereinbare ich mit meinen Mandanten einen Festpreis für die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Festpreis (netto zzgl. Umsatzsteuer von 19%) beträgt regelmäßig 10% des Betrags, den die Steuerfahndung als hinterzogenen Betrag annimmt. Das Mindesthonorar beträgt 3.750 EUR (netto), also 4.462,50 EUR (brutto).
Ich verfüge über eine sichere Plattform zum Austausch von Daten, Dokumenten und Nachrichten. Beratungsgespräche können wir auf Deinen Wunsch auch gerne per Video-Call durchführen.
Wenn Du mich als Verteidiger beauftragen möchtest, melde dich gerne bei mir.
