Betriebs­prü­fung Finanzamt: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen

Betriebsprüfung Finanzamt: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen

Betriebs­prü­fung Finanzamt: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen

Eine Betriebs­prü­fung durch das Finanzamt kann für Unter­nehmen und Selbst­stän­dige eine erheb­liche Belas­tung darstellen. Sie wird oft als Kontrolle der Buch­hal­tung verstanden, kann aber weit­rei­chende Konse­quenzen haben, insbe­son­dere wenn ein Steu­er­straf­ver­fahren einge­leitet wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Betriebs­prü­fung bedeutet, welche neuen digi­talen Analy­se­me­thoden das Finanzamt nutzt und wie Sie sich best­mög­lich vorbe­reiten.

Was ist eine Betriebs­prü­fung durch das Finanzamt?

Eine Betriebs­prü­fung ist eine detail­lierte Kontrolle der steu­er­li­chen Angaben eines Unter­neh­mens oder eines Selbst­stän­digen durch das Finanzamt. Dabei werden Buch­hal­tungs­un­ter­lagen, Steu­er­erklä­rungen und weitere steu­er­re­le­vante Doku­mente geprüft. Die Ziele sind:

  • Sicher­stel­lung der korrekten Steu­er­fest­set­zung
  • Aufde­ckung von Fehlern oder Unre­gel­mä­ßig­keiten
  • Ermitt­lung even­tu­eller Steu­er­hin­ter­zie­hung

Betriebs­prü­fungen erfolgen entweder routi­ne­mäßig, stich­pro­ben­artig oder aufgrund konkreter Verdachts­mo­mente. Beson­ders riskant ist es, wenn ein Steu­er­prüfer Auffäl­lig­keiten entdeckt, die ein Steu­er­straf­ver­fahren nach sich ziehen könnten.

Steu­er­straf­ver­fahren im Rahmen einer Betriebs­prü­fung

Ein beson­ders heikler Moment während einer Betriebs­prü­fung ist, wenn der Prüfer Anhalts­punkte für Steu­er­hin­ter­zie­hung findet. In diesem Fall kann er ein Steu­er­straf­ver­fahren einleiten. Das bedeutet:

  • Die Betriebs­prü­fung geht in ein straf­recht­li­ches Verfahren über.
  • Abge­sehen von einer Steu­er­nach­zah­lung droht eine Geld­strafe oder eine Frei­heits­strafe.
  • Ihre Rechte und Pflichten ändern sich. Während in der Betriebs­prü­fung (ohne Steu­er­straf­ver­fahren) eine Mitwir­kungs­pflicht besteht, haben Sie im Steu­er­straf­ver­fahren ein Schwei­ge­recht.

Wann droht ein Steu­er­straf­ver­fahren?

Ein Steu­er­straf­ver­fahren wird oft einge­leitet, wenn:

  • Bewusste Falsch­an­gaben gemacht wurden.
  • Einnahmen verschwiegen wurden.
  • Doku­mente mani­pu­liert oder gefälscht wurden.
  • Syste­ma­ti­sche Fehler oder auffäl­lige Buchungen fest­ge­stellt werden, die dazu führen, dass das Finanzamt das Ergebnis der Buch­füh­rung verwirft und statt­dessen eine Schät­zung von Umsatz und Gewinn vornimmt.

Falls Sie in eine solche Situa­tion geraten, sollten Sie zunächst von Ihrem Schwei­ge­recht Gebrauch machen und recht­li­chen Beistand einholen.

Die Digi­ta­li­sie­rung der Betriebs­prü­fung: Daten­ana­lyse im Fokus

Die Prüfungs­me­thoden des Finanz­amts haben sich in den letzten Jahren massiv verän­dert. Die Behörden setzen verstärkt auf digi­tale Tech­no­lo­gien und Daten­ana­lyse, um Unre­gel­mä­ßig­keiten schneller aufzu­de­cken. Seit vielen Jahre bereits hat das Finanzamt die Soft­ware IDEA benutzt, um solche Daten­ana­lysen vorzu­nehmen. Für die Prüfung elek­tro­ni­scher Kassen nutzt das Finanzamt über­wie­gend Amadeus Verify. Derzeit wird zudem flächen­de­ckend die Soft­ware Power BI einge­führt, die noch umfas­sen­dere Analysen ermög­li­chen wird.

Welche digi­talen Analy­se­me­thoden nutzt das Finanzamt?

  1. Kassen- und Buch­hal­tungs­soft­ware-Analysen: Alle digi­talen Buch­füh­rungs­sys­teme können durch die Steu­er­prüfer direkt ausge­wertet werden.
  2. Daten­bank­ver­gleiche: Das Finanzamt gleicht die im Rahmen der Prüfung vorge­fun­denen Daten mit Daten ab, die von anderen Behörden und Insti­tu­tionen an das Finanzamt gemeldet wurden, um Unge­reimt­heiten fest­zu­stellen.
  3. Verpro­bungs­tech­niken: Statis­ti­sche Methoden werden einge­setzt, um Plau­si­bi­li­täts­prü­fungen durch­zu­führen.
  4. Künst­liche Intel­li­genz und Algo­rithmen: Auto­ma­ti­sierte Systeme erkennen Muster in der Buch­hal­tung und schlagen poten­zi­elle Prüf­fälle und thema­ti­sche Prüf­felder vor.

Was bedeutet das für Sie?

Durch die digi­talen Analy­se­me­thoden sind Fehler und Unre­gel­mä­ßig­keiten für das Finanzamt leichter aufspürbar. Unter­nehmen müssen daher sicher­stellen, dass ihre Buch­hal­tung lückenlos, korrekt und nach­voll­ziehbar ist. Eine sorg­fäl­tige Doku­men­ta­tion ist wich­tiger denn je.

So bereiten Sie sich optimal auf eine Betriebs­prü­fung vor

Falls eine Prüfung ange­kün­digt wird, sollten Sie syste­ma­tisch vorgehen:

  1. Unter­lagen ordnen: Stellen Sie sicher, dass alle steu­er­re­le­vanten Doku­mente voll­ständig und korrekt abge­legt bzw. gespei­chert sind.
  2. Digi­tale Buch­hal­tung prüfen: Achten Sie darauf, dass Ihre Daten fehler­frei und plau­sibel sind.
  3. Steu­er­be­rater hinzu­ziehen: Ein erfah­rener Steu­er­be­rater oder Fach­an­walt für Steu­er­recht kann die Prüfung begleiten und kriti­sche Fragen beant­worten.
  4. Keine vorei­ligen Aussagen machen: Bespre­chen Sie die Fragen der Betriebs­prü­fung und deren Beant­wor­tung mit Ihrem Steu­er­be­rater oder Ihrem Anwalt.

Fazit: Holen Sie sich profes­sio­nelle Unter­stüt­zung

Eine Betriebs­prü­fung durch das Finanzamt kann ernst­hafte Konse­quenzen haben, insbe­son­dere wenn ein Steu­er­straf­ver­fahren droht. Die zuneh­mende Digi­ta­li­sie­rung erleich­tert es den Prüf­be­hörden, Unre­gel­mä­ßig­keiten aufzu­de­cken.

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