Umsatz­steuer und Vorsteu­er­abzug

Umsatz­steuer und Vorsteu­er­abzug

Die Umsatz­steuer – auch Mehr­wert­steuer genannt – ist die Steuer, die auf die Umsätze zu zahlen ist, die Sie als Unter­nehmer erzielen.

Der Regel­steu­er­satz beträgt derzeit 19% und wird zu dem (Netto-)Preis der von Ihnen erbrachten Leis­tungen addiert. So ergibt sich der Brut­to­preis einschließ­lich Umsatz­steuer.

Ein ermä­ßigter Steu­er­satz von 7 % gilt z.B. für Bücher und bestimmte Lebens­mittel.

Die anfal­lende Umsatz­steuer müssen Sie auf der Rech­nung an Ihre Kunden ausweisen und die Kunden müssen den Brut­to­be­trag an Sie bezahlen.

Auch bei den an Ihr Unter­nehmen gestellten Rech­nungen, z.B. von Liefe­ranten, muss die Umsatz­steuer ausge­wiesen werden und Sie müssen diese an die Rech­nungs­steller bezahlen. Hinsicht­lich dieser Beträge, also im Regel­fall 19 % des Netto­preises, können Sie als Unter­nehmer den soge­nannten Vorsteu­er­abzug geltend machen.

Für bestimmte Abrech­nungs­zeit­räume, typi­scher­weise monat­lich, müssen Sie die  von Ihren Kunden an Sie bezahlte Umsatz­steuer sowie die von Ihnen bezahlte Vorsteuer an das Finanzamt melden.

Wenn die erhal­tene Umsatz­steuer höher ist als die gezahlte Vorsteuer müssen Sie die Diffe­renz an das Finanzamt über­weisen. Ist umge­kehrt die von Ihnen gezahlte Vorsteuer höher, erhalten Sie den Diffe­renz­be­trag vom Finanzamt erstattet.

Beispiel 1 (Zahlung an das Finanzamt): Sie betreiben ein Beklei­dungs­ge­schäft in Bremen und kaufen im Monat Mai Ware zu einem Gesamt­preis von 20.000 EUR netto. Auf der Rech­nung, die Ihr Liefe­rant an Sie schreibt, sind 19 % Umsatz­steuer ausge­wiesen. Das entspricht einem Betrag von 3.800 EUR.

Im glei­chen Monat verkaufen Sie Ware zu einem Gesamt­preis von 30.000 EUR netto. Hinzu kommen 19 % Umsatz­steuer, also 5.700 EUR.

Die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung für den Mai hat daher folgendes Ergebnis:

Erhal­tene Umsatz­steuer aus Verkäufen – abzieh­bare Vorsteuer = Saldo

5.700 EUR – 3.800 EUR = 1.900 EUR

Sie müssen daher für den Mai 1.900 EUR an das Finanzamt über­weisen.

Beispiel 2 (Erstat­tung vom Finanzamt): Für Ihr Beklei­dungs­ge­schäft kaufen Sie im Mai wie im Beispiel zuvor Waren zu einem Preis von 20.000 EUR netto mit 19% Umsatz­steuer, also 3.800 EUR. Weiterhin beschaffen Sie einen neuen Verkaufs­tresen sowie Umklei­de­ka­binen für insge­samt eben­falls 20.000 EUR netto. Auch hier wird vom Liefe­ranten die Umsatz­steuer von 19 % in Höhe von 3.800 EUR auf der Rech­nung ausge­wiesen. Die gezahlte Vorsteuer im Mai beträgt damit insge­samt 7.600 EUR (3.800 EUR + 3.800 EUR).

Mit Waren­ver­käufen erzielen Sie im glei­chen Monat wiederum Umsatz­er­löse von 30.000 EUR netto. Hinzu kommt eben­falls Umsatz­steuer von 19 %, also 5.700 EUR.

Die Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung für den Mai sieht daher in diesem Fall so aus:

5.700 EUR – 7.600 EUR = -1.900 EUR

Sie erhalten daher für den Mai 1.900 EUR vom Finanzamt erstattet.

Als Klein­un­ter­nehmer mit geringen Umsätzen werden Sie von der Umsatz­steu­er­pflicht befreit. In diesem Fall entfällt für Sie auch die Möglich­keit den Vorsteu­er­abzug geltend zu machen. Auf die Befreiung können Sie verzichten mit der Folge, dass Sie sowohl Umsatz­steuer abführen müssen als auch die Vorsteuer erstattet bekommen.

Neben dieser Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung gibt es zahl­reiche weitere Ausnahmen und Sonder­re­geln z.B. für Bauun­ter­nehmen.

Beson­der­heiten gelten zudem auch für Fälle, in denen der Rech­nungs­steller bzw. der Rech­nungs­emp­fänger seinen Sitz im Ausland hat.

Die Umsatz­steuer und insbe­son­dere der Vorsteu­er­abzug sind fehler­an­fällig und häufig Gegen­stand von Strei­tig­keiten in der Betriebs­prü­fung und in Steu­er­straf­ver­fahren.

Ihr Fach­an­walt für Steu­er­recht und Straf­recht

Rechtsanwalt und Steuerberater Jan-Henrik Leifeld, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)

Dipl.-Kaufm. (FH)

Jan-Henrik Leifeld

Rechts­an­walt & Steu­er­be­rater
Fach­an­walt für Steu­er­recht
Fach­an­walt für Straf­recht
Zerti­fi­zierter Berater für Steu­er­straf­recht (Fernuni Hagen)

Sie benö­tigen kompe­tente juris­ti­sche Beglei­tung? Ich stehe Ihnen zur Seite!

Setzen Sie sich einfach und unkom­pli­ziert mit mir in Verbin­dung. Ich freue mich auf Sie.

150 150 HSP RECHT Schwerin & Güstrow
Unsere Website benutzt Cookies zur Sicherung der Funktion unserer Seiten. Mehr erfahren Sie dazu in unserer Datenschutzerklärung.