Betriebsprüfung
Der Begriff Betriebsprüfung wird als Oberbegriff für verschiedene Prüfungen der Finanzverwaltung verwendet, mit Hilfe derer eine Kontrolle der von dem jeweiligen Unternehmen an das Finanzamt übermittelten Erklärungen, Anmeldungen und Jahresabschlüsse überprüft werden.
Je nach Steuerart und Art der Prüfung sind für Sie als Unternehmer insbesondere folgende Prüfungen relevant: Umsatzsteuer-Nachschau, Lohnsteuer-Nachschau und Kassen-Nachschau (diese Prüfungsarten müssen nicht angekündigt werden), Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, steuerliche Außenprüfung, Prüfung durch die Steuerfahndung (wenn Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung vorliegen).
Hauptfall ist die steuerliche Außenprüfung, die sich ihrerseits wiederum auf verschiedene einzelne Steuerarten erstrecken kann und in verschiedenen Varianten durchgeführt werden kann, z.B. als abgekürzte Außenprüfung.
Die Auswahl des geprüften Betriebes kann dabei anlassbezogen erfolgen, z.B. wegen ständiger Verluste, hoher Privateinlagen und gleichzeitig geringen Privatentnahmen, hoher Rückstellungen, Umwandlung, Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung. Bei der Unternehmensnachfolge ist zu beachten, dass eine Prüfung auch nach dem Verkauf eines Unternehmens bei dem Verkäufer erfolgen kann.
Weiterhin werden Unternehmen durch das Finanzamt stichprobenartig für eine Außenprüfung ausgewählt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit geprüft zu werden höher je größer das Unternehmen ist, d.h. abhängig davon, wie viel Umsatz und Gewinn es erzielt.
Die maßgeblichen Regelungen für die Außenprüfung finden sich in der Abgabenordnung (§§ 193 bis 203a).
Der Begriff Betriebsprüfung wird zudem auch für die Prüfungen von Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung im Hinblick auf Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie durch die Zollbehörden (auch Zollfahndung) hinsichtlich zollrechtlicher aber insbesondere auch arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften, z.B. Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz etc. verwendet.
Sollten bei einer dieser Prüfungen Auffälligkeiten festgestellt werden, kann dies erhebliche finanzielle aber auch strafrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer oder auch den Geschäftsführer einer GmbH nach sich ziehen.
Ein besonnener und professioneller Umgang mit der Prüfungssituation und den beteiligten Behörden ist daher besonders wichtig.