Umwandlungen/Umwandlungssteuergesetz
Je nachdem, wie sich die Entwicklung Ihres Unternehmens gestaltet oder wie sich Ihre persönliche Situation gegebenenfalls verändert, z.B. im Hinblick auf eine geplante Unternehmensnachfolge, ist die ursprünglich gewählte Rechtsform Ihres Unternehmens möglicherweise nicht mehr die, die am besten zu Ihnen passt.
In diesem Fall kann eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Bei einer solchen Änderung ergeben sich steuerliche Besonderheiten, die erhebliche Nachteile mit sich bringen können.
Insbesondere muss, bevor die Änderung vollzogen wird, geprüft werden, welche Auswirkungen sich hinsichtlich der Stillen Reserven im Unternehmen ergeben. Fehler oder Unachtsamkeiten in diesem Prozess können steuerliche Nachteile haben, die bis zur Existenzgefährdung reichen. Zudem sind diese nachträglich oftmals nicht mehr zu heilen.
Beispiel: Sie betreiben als Einzelunternehmer seit 23 Jahren einen Dachdeckerbetrieb in Potsdam. Das Gebäude, von dem aus Sie Ihr Unternehmen betreiben, gehört Ihnen. In der Bilanz steht das bebaute Grundstück mit einem Wert von 100.000 EUR. Bei einem Verkauf des Grundstücks könnten Sie jedoch einen realistischen Preis von 150.000 EUR erzielen.
Da Sie den Betrieb in 5 bis 10 Jahren abgeben wollen, planen Sie eine langfristige Unternehmensnachfolge mit Ihrem Angestellten X, der kürzlich die Meisterprüfung abgelegt hat.
Da Sie bereits jetzt partnerschaftlich mit X zusammen arbeiten wollen, er andererseits aber nicht die volle Geschäftsführungsbefugnis erhalten soll und X seinerseits das Risiko der persönlichen Haftung scheut, möchten Sie gerne mit X zusammen eine GmbH gründen.
Das Gebäude möchten Sie jedoch als zentralen Vermögenswert in Ihrem persönlichen Vermögen behalten und an die GmbH vermieten.
Hier besteht die Gefahr, dass bei der Durchführung die Stillen Reserven von 50.000 EUR aufzudecken und als Gewinn zu versteuern sind.
Sie sollten vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme dringend kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Unter Nutzung der Möglichkeiten des Umwandlungssteuerrechts, können die negativen Folgen vermieden oder zumindest abgemildert werden.
Bei Fehlern in diesem Zusammenhang drohen hohe Steuernachzahlungen. Wenn der Fehler zunächst unbemerkt bleibt und falsche Steuererklärungen abgegeben werden, kann das Finanzamt auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe erheben. Diese können zwar in einem solchen Fall ggf. entkräftet werden, weil die falschen Angaben nicht vorsätzlich gemacht wurden, allerdings bringt bereits die Einleitung des Steuerstrafverfahren Stress und Kosten mit sich.