Stille Reserven

Stille Reserven

Als stille Reserve wird die Diffe­renz zwischen dem in der Bilanz Ihres Unter­neh­mens ange­setzten Wert (Buch­wert) und dem tatsäch­li­chen Wert von Aktiva (Grund­stücke, Gebäude, Maschinen etc.) oder Passiva (Verbind­lich­keiten, Rück­stel­lungen) bezeichnet.

Der Begriff Reserve drückt aus, dass das tatsäch­liche (Rein-)Vermögen höher ist. Als still wird die Reserve bezeichnet, weil dieses höhere Vermögen aus der Bilanz nicht ersicht­lich ist.

Ein typi­scher Fall der Bildung stiller Reserve ist die Bewer­tung von Wirt­schafts­gü­tern bzw. Vermö­gens­ge­gen­ständen zu fort­ge­führten Anschaf­fungs- und Herstel­lungs­kosten, welche zur Abwei­chungen vom tatsäch­li­chen Wert führen kann.

Beispiel: Die Bonbon-GmbH aus Schwerin kauft Anfang des Jahres 01 eine Produk­ti­ons­ma­schine mit einer Nutzungs­dauer von 10 Jahren zu einem Kauf­preis von 100.000 EUR netto. Die jähr­liche Abschrei­bung beträgt daher 10.000 EUR. Zum Ende des Jahres 10 ist die Maschine voll­ständig abge­schrieben. In der Bilanz wird sie mit einem Erin­ne­rungs­wert von 1 EUR ange­setzt. Die Maschine ist jedoch voll funk­ti­ons­tüchtig und auch hinsicht­lich des Stands der Technik noch nicht veraltet. Wenn die GmbH die gebrauchte Maschine an ein anderes Unter­nehmen verkaufen würde, wären 30.000 EUR netto ein realis­ti­scher Markt­preis. Die stille Reserve beträgt also in diesem Fall 30.000 EUR (genau genommen: 29.999 EUR; 30.000 EUR (Markt­preis) – 1 EUR (Buch­wert gemäß Bilanz).

Die Bildung stiller Reserven ist in vielen Fällen eine zwin­gende Folge aus den handels- und steu­er­recht­li­chen Bewer­tungs­vor­schriften. In Einzel­fällen könne stille Reserve durch das Nutzen von Bilan­zie­rungs- und Bewer­tungs­wahl­rechten auch gezielt herbei­ge­führt werden.

Eine stille Reserve, wie sie im Beispiels­fall darge­stellt ist, ist steu­er­recht­lich zulässig bzw. sogar durch die handels- und steu­er­recht­li­chen Vorschriften erzwungen. Solange das entspre­chende Wirt­schaftsgut im Unter­nehmen verbleibt, bleibt es auch bei der stillen Reserve.

Im Beispiels­fall: Solange die Maschine in der Bonbon-GmbH einge­setzt wird, bleibt es bei dem Buch­wert von 1 EUR und der entspre­chenden Diffe­renz zum realis­ti­schen Markt­preis, der sich natür­lich im Laufe der Zeit verän­dern kann. In dem Maße ändert sich dann auch die stille Reserve.

Steu­er­liche Auswir­kungen haben stille Reserven erst dann, wenn sie aufge­deckt werden. Das kann im Falle einer Entnahme oder Veräu­ße­rung des Wirt­schafts­gutes der Fall sein. Diese Auswir­kungen können im Einzel­fall drama­tisch sein, da sich insbe­son­dere bei längerer unter­neh­me­ri­scher Tätig­keit stille Reserven in großer Höhe ansam­meln können, die bei ihrer Aufde­ckung zu einer entspre­chend hohen Steu­er­last führen können. Zudem ist die Auflö­sung der stillen Reserve (z.B. bei Entnahmen aus dem Betriebs­ver­mögen) nicht immer mit einem Geld­zu­fluss verbunden, so dass die Steu­er­zah­lung zu erheb­li­chen Liqui­di­täts­schwie­rig­keiten führen kann. In diesen Fällen spricht man von der soge­nannten trockenen Besteue­rung.

Beson­dere Risiken hinsicht­lich der Aufde­ckung stiller Reserven entstehen in Fällen der Unter­neh­mens­nach­folge, der Unter­neh­mensum­wand­lung sowie der bewussten oder unbe­wussten Begrün­dung oder Been­di­gung von Betriebs­auf­spal­tungen.

Ihr Fach­an­walt für Steu­er­recht und Straf­recht

Rechtsanwalt und Steuerberater Jan-Henrik Leifeld, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)

Dipl.-Kaufm. (FH)

Jan-Henrik Leifeld

Rechts­an­walt & Steu­er­be­rater
Fach­an­walt für Steu­er­recht
Fach­an­walt für Straf­recht
Zerti­fi­zierter Berater für Steu­er­straf­recht (Fernuni Hagen)

Sie benö­tigen kompe­tente juris­ti­sche Beglei­tung? Ich stehe Ihnen zur Seite!

Setzen Sie sich einfach und unkom­pli­ziert mit mir in Verbin­dung. Ich freue mich auf Sie.

150 150 HSP RECHT Schwerin & Güstrow
Unsere Website benutzt Cookies zur Sicherung der Funktion unserer Seiten. Mehr erfahren Sie dazu in unserer Datenschutzerklärung.