Insol­venz­ver­schlep­pung – Wie Sie sich als Geschäfts­führer richtig vertei­digen

Insolvenzverschleppung – Wie Sie sich als Geschäftsführer richtig verteidigen

Insol­venz­ver­schlep­pung – Wie Sie sich als Geschäfts­führer richtig vertei­digen

Insol­venz­ver­schlep­pung ist eine häufige Straftat, die beson­ders Geschäfts­führer von GmbHs betrifft. Der Straf­tat­be­stand beinhaltet, dass ein recht­lich erfor­der­li­cher Insol­venz­an­trag nicht recht­zeitig gestellt wird. Wie Sie sich in einem solchen Straf­ver­fahren optimal vertei­digen können und welche Maßnahmen Sie als Geschäfts­führer ergreifen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Insol­venz­ver­schlep­pung – Wie vertei­dige ich mich am besten?

Insol­venz­ver­schlep­pung ist eine schwer­wie­gende Straftat, die im deut­schen Insol­venz­recht (§ 15a InsO) gere­gelt ist. Sie betrifft vor allem Geschäfts­führer von GmbHs, GmbH & Co. KGs oderUGs (haftungs­be­schränkt), die es versäumen, recht­zeitig einen Insol­venz­an­trag zu stellen, wenn das Unter­nehmen zahlungs­un­fähig oder über­schuldet ist. In diesem Beitrag zeige ich auf, was hinter dem Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung steckt und wie Sie sich erfolg­reich vertei­digen können.

Was ist der Vorwurf in einem Straf­ver­fahren wegen Insol­venz­ver­schlep­pung?

Eine Straf­bar­keit wegen Insol­venz­ver­schlep­pung entsteht, wenn der Geschäfts­führer eines Unter­neh­mens einen Insol­venz­an­trag nicht recht­zeitig stellt, obwohl Insol­venz­reife einge­treten ist. Die Insol­venz­reife liegt vor, wenn das Unter­nehmen über­schuldet ist und keine posi­tive Fort­füh­rungs­pro­gnose besteht oder zahlungs­un­fähig ist oder. Zahlungs­un­fä­hig­keit ist der weitaus häufigste Grund der Insol­venz­reife in Verfahren wegen Insol­venz­ver­schlep­pung.

Als Geschäfts­führer sind Sie verpflichtet, den finan­zi­ellen Zustand Ihres Unter­neh­mens ständig zu über­prüfen. Wenn Anzei­chen für eine Zahlungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung bestehen, haben Sie maximal drei Wochen Zeit, den Insol­venz­an­trag zu stellen oder die Insol­venz­reife durch Sanie­rungs­maß­nahmen zu besei­tigen. Eine verspä­tete Antrag­stel­lung kann zu einer Frei­heits­strafe von bis zu drei Jahren oder einer Geld­strafe führen.

Beson­der­heiten im Straf­ver­fahren wegen Insol­venz­ver­schlep­pung

Verfahren wegen Insol­venz­ver­schlep­pung weisen einige Beson­der­heiten auf, die im Rahmen der Vertei­di­gung beson­ders berück­sich­tigt werden müssen:

  1. Auto­ma­ti­sche straf­recht­liche Prüfung:
    Insol­venz­ver­fahren von GmbHs oder UGs (haftungs­be­schränkt) werden routi­ne­mäßig von der Staats­an­walt­schaft auf eine mögliche Insol­venz­ver­schlep­pung über­prüft. Sobald ein Insol­venz­an­trag gestellt wird, sei es durch den Geschäfts­führer selbst oder durch Gläu­biger (häufig Kran­ken­kassen oder Finanz­ämter), leitet das Insol­venz­ge­richt die Akte an die Staats­an­walt­schaft weiter, die dann ein Ermitt­lungs­ver­fahren einleiten kann.
  2. Weitere Vorwürfe:
    In vielen Fällen steht der Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung nicht allein. Oft werden weitere Straf­tat­be­stände, wie das Vorent­halten von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trägen (§ 266a StGB), Steu­er­hin­ter­zie­hung (§ 370 AO), Bank­rott (§ 283 StGB) oder Verlet­zung der Buch­füh­rungs­pflichten (§ 283b StGB), in das Verfahren einbe­zogen. Diese müssen bei der Vertei­di­gung eben­falls berück­sich­tigt werden.
  3. Spezi­elle Kennt­nisse erfor­der­lich:
    Da es bei der Insol­venz­ver­schlep­pung um finan­zi­elle und buch­hal­te­ri­sche Details geht, ist es beson­ders wichtig, dass der Vertei­diger fundierte Kennt­nisse in der Bilan­zie­rung und Buch­füh­rung hat. Nur so können die Fest­stel­lungen der Staats­an­walt­schaft effektiv über­prüft und gege­be­nen­falls wider­legt werden.

Was droht bei einer Verur­tei­lung wegen Insol­venz­ver­schlep­pung?

Eine Verur­tei­lung wegen Insol­venz­ver­schlep­pung kann schwer­wie­gende Konse­quenzen nach sich ziehen. Neben einer Geld­strafe oder Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren drohen weitere recht­liche und wirt­schaft­liche Folgen:

  • Persön­liche Haftung:
    Der Geschäfts­führer kann persön­lich für Zahlungen haftbar gemacht werden, die nach Eintritt der Insol­venz­reife erfolgt sind. Der Insol­venz­ver­walter kann vom Geschäfts­führer einen Ausgleich für alle nach Insol­venz­reife getä­tigten Zahlungen fordern (§ 15b InsO, früher: § 64 GmbHG).
  • Haftung für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge und Steuern:
    Geschäfts­führer haften ggf. persön­lich für nicht abge­führte Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge und Steu­er­schulden des Unter­neh­mens, wenn diese in der Krise nicht ordnungs­gemäß abge­führt wurden.
  • Einschrän­kungen der beruf­li­chen Tätig­keit:
    Eine Verur­tei­lung wegen Insol­venz­ver­schlep­pung kann dazu führen, dass der Geschäfts­führer in Zukunft kein Geschäfts­führer mehr sein darf (§ 6 GmbHG).

Was sollten Sie als Geschäfts­führer beachten?

Um sich gegen den Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung zu vertei­digen oder eine solche Situa­tion zu vermeiden, sollten Sie als Geschäfts­führer folgende Schritte unter­nehmen:

  1. Konti­nu­ier­liche Über­wa­chung der Finanzen:
    Sie müssen stets einen aktu­ellen Über­blick über die finan­zi­elle Situa­tion Ihres Unter­neh­mens haben und alle Zahlen sorg­fältig doku­men­tieren. Bei Zwei­feln über die Zahlungs­fä­hig­keit sollten Sie sofort handeln.
  2. Früh­zei­tige fach­liche Bera­tung:
    Ziehen Sie bei Unsi­cher­heiten einen erfah­renen Steu­er­be­rater oder Rechts­an­walt hinzu, der Sie bei der Über­prü­fung der Insol­venz­reife und der rich­tigen Vorge­hens­weise unter­stützt.
  3. Erfül­lung der Pflichten gegen­über Kran­ken­kassen und Finanzamt:
    Stellen Sie sicher, dass alle Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge und Steuern korrekt gemeldet werden. Auch und gerade in der Krise haben diese Verpflich­tungen oberste Prio­rität.
  4. Doku­men­ta­tion und Vertei­di­gungs­stra­tegie:
    Wenn bereits ein Straf­ver­fahren gegen Sie läuft, sollten Sie umge­hend die Unter­stüt­zung eines spezia­li­sierten Anwalts in Anspruch nehmen und eine Vertei­di­gungs­stra­tegie entwi­ckeln. Dabei ist es wichtig, die gesamte Doku­men­ta­tion bereit­zu­halten, um nach­zu­weisen, dass Sie Ihre Pflichten als Geschäfts­führer korrekt wahr­ge­nommen haben.

Mein Angebot für Sie

Als Rechts­an­walt, Steu­er­be­rater, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Fach­an­walt für Straf­recht habe ich umfang­reiche Erfah­rung in der Vertei­di­gung von Mandanten im Bereich des Wirt­schafts- und Steu­er­straf­rechts. Wenn Sie sich gegen den Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung vertei­digen müssen oder präventiv eine mögliche Haftung vermeiden möchten, stehe ich Ihnen mit meiner Exper­tise zur Seite.

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