Zoll­fahn­dung – Aufgaben, Befug­nisse und Ihr Verhalten als Beschul­digter

Zollfahndung – Aufgaben, Befugnisse und Ihr Verhalten als Beschuldigter

Zoll­fahn­dung – Aufgaben, Befug­nisse und Ihr Verhalten als Beschul­digter

Die Zoll­fahn­dung ist eine spezi­elle Abtei­lung der Zoll­ver­wal­tung, die über umfang­reiche Befug­nisse verfügt, um Straf­taten im Bereich Zoll und Steuern, aber zum Beispiel auch Drogen- und Waffen­de­likte zu verfolgen. Dieser Beitrag zeigt, wann die Zoll­fahn­dung aktiv wird, welche Maßnahmen sie ergreifen kann und wie Sie sich als Beschul­digter richtig verhalten.

Zoll­fahn­dung – Was tut sie und was darf sie?

Die Zoll­fahn­dung ist eine beson­dere Abtei­lung inner­halb der Zoll­ver­wal­tung. Ihre Haupt­auf­gabe besteht darin, den Güter­ver­kehr zu über­wa­chen, um Zoll­straf­taten und Steu­er­ver­gehen aufzu­de­cken. Neben der Erhe­bung von Zöllen und Verbrauch­steuern, wie der Tabak- oder Alko­hol­steuer, kontrol­liert die Zoll­fahn­dung auch, ob Waren nach Deutsch­land einge­führt werden, deren Einfuhr verboten oder einge­schränkt ist, wie z. B. Drogen, Waffen, exoti­sche Tiere oder gefälschte Marken­pro­dukte.

Die Zoll­fahn­dung verfolgt zwei Haupt­ziele: Zum einen geht es um die Erhe­bung von Abgaben wie die Zölle oder die Einfuhr­um­satz­steuer. Zum anderen über­nimmt sie als Straf­ver­fol­gungs­be­hörde Aufgaben, die denen der Polizei ähneln. Dies schließt Ermitt­lungs­maß­nahmen wie Durch­su­chungen, Beschlag­nah­mungen und Verneh­mungen ein.

In welchen Fällen wird die Zoll­fahn­dung tätig?

Die Zoll­fahn­dung ermit­telt bei Verdacht auf Zoll­straf­taten und Steu­er­ver­gehen. Dies kann beispiels­weise beim Schmuggel von Ziga­retten oder alko­ho­li­schen Getränken der Fall sein. Oft führt die Zoll­ver­wal­tung auch ohne konkreten Verdacht Fahr­zeug­kon­trollen durch, insbe­son­dere bei Last­kraft­wagen oder Perso­nen­kraft­wagen. Hierbei wird geprüft, ob zoll- oder steu­er­recht­lich rele­vante Waren trans­por­tiert werden oder ob andere Straf­taten vorliegen.

Die Zoll­fahn­dung verfügt über spezi­elle tech­ni­sche Geräte, die es ermög­li­chen, Fahr­zeuge zu scannen und verbor­gene Waren oder Hohl­räume zu entde­cken. Beson­ders im Visier der Zoll­fahn­dung stehen Waren wie Ziga­retten, Alkohol, Drogen und Waffen. Darüber hinaus ermit­telt sie auch im Internet, insbe­son­dere im Darknet, um ille­gale Handels­ak­ti­vi­täten aufzu­de­cken.

Welche Straf­taten unter­sucht die Zoll­fahn­dung?

Zu den häufigsten Straf­taten, die von der Zoll­fahn­dung unter­sucht werden, gehören:

  • Ziga­ret­ten­schmuggel (Tabak­steu­er­hin­ter­zie­hung, § 370 AO)
  • Hinter­zie­hung der Einfuhr­um­satz­steuer (§ 370 AO)
  • Einfuhr von Betäu­bungs­mit­teln (§ 29 BtMG)
  • Falsche Angaben bei der Zoll­an­mel­dung (§ 370 AO)
  • Verstöße bei Zoll- oder Steu­er­la­gern (§ 370 AO)
  • Steu­er­heh­lerei (§ 374 AO)

In beson­ders schweren Fällen, etwa wenn die Taten im Rahmen einer Bande oder mit Waffen begangen wurden, drohen Frei­heits­strafen von bis zu 10 Jahren für Steu­er­ver­gehen und bis zu 15 Jahren für Betäu­bungs­mit­tel­ver­stöße. Die tatsäch­liche Strafe hängt jedoch von den indi­vi­du­ellen Umständen und dem Vorstra­fen­re­gister des Beschul­digten ab.

Welche Maßnahmen ergreift die Zoll­fahn­dung?

Die Zoll­fahn­dung kann bei Verdacht auf Zoll­straf­taten verschie­dene Maßnahmen ergreifen. Häufig beginnt der Kontakt mit der Zoll­fahn­dung durch eine Fahr­zeug­kon­trolle oder eine Durch­su­chung von Wohn- und Geschäfts­räumen. In vielen Fällen werden dabei Waren, Bargeld, Geschäfts­un­ter­lagen oder Daten­träger beschlag­nahmt.

Die Zoll­fahn­dung nutzt den Über­ra­schungs­ef­fekt, um vom Beschul­digten möglichst schnell Infor­ma­tionen zu erhalten. In dieser Situa­tion ist es jedoch ratsam, zunächst von seinem Schwei­ge­recht Gebrauch zu machen. Eine Aussage kann immer noch zu einem späteren Zeit­punkt erfolgen, wenn dies stra­te­gisch sinn­voll ist.

In größeren Fällen, etwa bei orga­ni­siertem Schmuggel, kann es zu einer vorläu­figen Fest­nahme und Unter­su­chungs­haft kommen. In solchen Situa­tionen sollten Beschul­digte beson­ders vorsichtig sein, da Aussagen unter Druck oft nicht die gewünschte Entlas­tung bringen. Auch wenn Zoll­be­amte schnelle Lösungen in Aussicht stellen, liegt die Entschei­dung über die Fort­set­zung der Unter­su­chungs­haft letzt­lich nicht in ihrer Hand, sondern in der einer Rich­terin oder eines Rich­ters. Verein­ba­rungen mit Zoll- oder Poli­zei­be­amten zählen dort nichts.

Was darf die Zoll­fahn­dung?

Die Zoll­fahn­dung hat umfas­sende Befug­nisse, um Ermitt­lungen durch­zu­führen. Dazu gehören Durch­su­chungen, Verneh­mungen und vorläu­fige Fest­nahmen. Auch die Einzie­hung von Vermö­gens­werten, wie Konto­pfän­dungen oder die Beschlag­nahme von Bargeld, gehört zu ihrem Aufga­ben­be­reich.

Aller­dings bedeutet die Befugnis zu bestimmten Maßnahmen nicht auto­ma­tisch, dass diese auch immer recht­mäßig sind. Die meisten schwer­wie­genden Maßnahmen, wie Durch­su­chungen, müssen von einem Richter ange­ordnet werden. In Fällen, in denen dies nicht der Fall ist, können die Maßnahmen nach­träg­lich auf ihre Recht­mä­ßig­keit über­prüft werden. Ein Anwalt kann hier prüfen, ob es sinn­voll ist, eine Maßnahme recht­lich anzu­greifen.

Wie soll ich mich als Beschul­digter verhalten?

Wenn Sie ins Visier der Zoll­fahn­dung geraten, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Grund­sätz­lich sind Sie nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Sobald die Zoll­fahn­dung einen Verdacht auf eine Straftat hat, müssen die Beamten Sie über dieses Recht belehren. Auch wenn die Zoll­fahn­dung in vielen Fällen zunächst ohne Verdacht tätig wird, gilt dieser Grund­satz.

Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzu­zu­ziehen, um Ihre Inter­essen zu wahren. Dies ist beson­ders ratsam, wenn die Zoll­fahn­dung eine Durch­su­chung Ihrer Wohnung oder Ihres Fahr­zeugs durch­führt. Ein Anwalt kann die Situa­tion recht­lich bewerten und Ihnen helfen, die rich­tige Entschei­dung zu treffen. Es ist oft klüger, zunächst Zeit zu gewinnen und den Fall in Ruhe zu bespre­chen, bevor unüber­legte Aussagen gemacht werden.

Probleme mit der Zoll­fahn­dung? Wie geht es weiter?

Sollten Sie Schwie­rig­keiten mit der Zoll­fahn­dung haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Als Rechts­an­walt, Steu­er­be­rater, Fach­an­walt für Steu­er­recht, Fach­an­walt für Straf­recht und Zerti­fi­zierter Berater für Steu­er­straf­recht kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Sie im Ermitt­lungs­ver­fahren zu unter­stützen.

Ich stehe Ihnen sowohl bei steuer- und zoll­recht­li­chen Frage­stel­lungen zur Seite als auch als Straf­ver­tei­diger in Verfahren vor Gericht. Kontak­tieren Sie mich gerne für ein erstes Bera­tungs­ge­spräch, um das weitere Vorgehen abzu­stimmen.

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