Klageverfahren, Finanzgericht
Neben bzw. in der Regel nach dem Einspruchsverfahren steht Ihnen der Weg zum Finanzgericht zur Verfügung, um sich gegen eine Entscheidung des Finanzamts zur Wehr zu setzen.
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ist in Greifswald ansässig. Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus eingerichtet. Hamburg hat sein eigenen Finanzgericht. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat seinen Sitz in Kiel.
Im typischen Verfahrensverlauf haben Sie zunächst Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat über diesen Einspruch entschieden und an der ursprünglichen Entscheidung im Steuerbescheid festgehalten.
Sie erhalten dann eine Einspruchsentscheidung des Finanzamtes. Nun haben Sie wiederum eine Frist von einem Monat, nachdem Ihnen die Einspruchsentscheidung bekannt gegeben wurde, um Klage beim Finanzgericht einzureichen. Für die Berechnung der Frist kann das Beispiel unter „Einspruchsverfahren“ herangezogen werden. Auch hier gilt, dass zunächst nur die Klage einzureichen ist, um die Frist zu wahren. Die Klagebegründung kann nachgereicht werden.
Die Erfolgsquote für den Bürger liegt bei Finanzgerichtsverfahren regelmäßig zwischen 40 und 50 %.
Die Entscheidungen der Finanzgerichte wiederum können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Verfahren beim Bundesfinanzhof in München überprüfen lassen.