Bewer­tung von Wirt­schafts­gü­tern

Bewer­tung von Wirt­schafts­gü­tern

Mit welchem Wert Wirt­schafts­güter, also z.B. Grund­stücke , Gebäude, Maschinen aber auch Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen im Rahmen der steu­er­li­chen Vorschriften anzu­setzen sind, ist eine Frage, die sowohl im Rahmen der Gestal­tung Ihrer Unter­neh­mens­tä­tig­keit als auch bei Prüfungen und Entschei­dungen des Finanz­amts eine wich­tige Rolle spielen kann.

Beson­ders rele­vant werden die Fragen der Bewer­tung regel­mäßig bei beson­deren Unter­neh­mens­si­tua­tionen, z.B. bei der Grün­dung, einer Umwand­lung, der Unter­neh­mens­nach­folge, Betriebs­auf­spal­tung sowie bei einer Entnahme von Wirt­schafts­gü­tern (z.B. eines KfZ) aus dem Unter­nehmen. Eine Entnahme kann auch durch die schlichte Ände­rung der Verwen­dung des Wirt­schafts­guts von betrieb­lich zu privat geschehen (soge­nannte Zwangs­ent­nahme). Da dies auch unbe­wusst passieren kann, können Sie die zum Teil erheb­li­chen steu­er­li­chen Auswir­kungen über­ra­schend treffen.

Grund­sätz­lich gilt, dass für Wirt­schafts­güter, die sich im Betriebs­ver­mögen Ihres Unter­neh­mens befinden, eine typi­scher­weise vom tatsäch­li­chen Wert abwei­chende, aber dafür sicher bere­chen­bare Wert­ermitt­lung ange­wendet wird.

Demen­spre­chend ist beson­dere Vorsicht geboten, wenn Wirt­schafts­güter aus dem Betriebs­ver­mögen entnommen werden. Hierbei besteht das Risiko der Aufde­ckung Stiller Reserven, aus der sich erheb­liche nega­tive steu­er­liche Konse­quenzen ergeben können.

Eine ganz andere Frage, die jedoch auch unter dem Stich­wort „Bewer­tung“ zu behan­deln ist, ist die Bewer­tung eines Unter­neh­mens, z.B. um einen Kauf­preis zu ermit­teln.

Hierbei ist nicht in erster Linie auf die steu­er­li­chen Bewer­tungs­re­geln zurück­zu­greifen, sondern auf andere in der Betriebs­wirt­schafts­lehre entwi­ckelte Verfahren. Auch diese Frage wird insbe­son­dere bei der Unter­neh­mens­nach­folge rele­vant, wenn die Über­nahme Ihres Unter­neh­mens durch ein anderes Unter­nehmen oder durch eine Privat­person, z.B. einen Ange­stellten aus Ihrem Unter­nehmen im Wege eines Unter­neh­mens­kaufs erfolgen und ein entspre­chender Markt­preis für das Unter­nehmen gefunden werden soll.

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