Steuerbescheid
Um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, also aus dem Verhältnis zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung, zu regeln, erlässt das Finanzamt Steuerbescheide.
Ein solcher Steuerbescheid wird wirksam, wenn er Ihnen bekannt gegeben wird. Das passiert typischerweise, indem Ihnen oder Ihrem Steuerberater ein schriftlicher Bescheid per Post zugestellt wird.
Wenn Sie die im Bescheid getroffenen Feststellungen für falsch halten, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung einen Monat Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen. Hierzu stehen Ihnen in erster Linie das Einspruchsverfahren und das Klageverfahren zur Verfügung.
Typische Steuerbescheide sind insbesondere der Einkommensteuerbescheid, der Umsatzsteuerbescheid, der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuerbescheid.
Besondere Aufmerksamkeit verlangen insbesondere sogenannte Grundlagenbescheide. Diese setzen selbst noch keine Steuerzahlung fest, die Sie zu leisten haben, sondern setzen nur Besteuerungsgrundlagen fest, die später in einem sogenannten Folgebescheid in zu leistende Steuerzahlungen umgesetzt werden.
Wenn Sie die im Folgebescheid festgesetzte Steuerzahlung für zu hoch halten, tritt oft der Fall ein, dass ein Einspruch gegen diesen Folgebescheid nicht mehr erfolgreich sein kann, da die maßgeblichen Feststellungen bereits im Grundlagenbescheid erfolgten. Haben Sie bei dem Grundlagenbescheid bereits die Monatsfrist für einen Einspruch verpasst, gibt es häufig keine Möglichkeit mehr, die entsprechenden Gegenargumente in einem Einspruch gegen den Folgebescheid vorzubringen.
Beispiel: Sie sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eine Tischlerwerkstatt in Hamburg betreibt.
Ihr Anteil und der Anteil Ihres Geschäftspartners betragen jeweils 50%.
Die GbR hat nach der von Ihnen aufgestellten Einnahme-Überschussrechnung im letzten Jahr einen Gewinn von 80.000 EUR erzielt, so dass auf Sie und auf Ihren Geschäftspartner jeweils ein Gewinn von 40.000 EUR entfällt.
Das Finanzamt Güstrow erlässt gegenüber der GbR einen Bescheid, in dem ein Gewinn von 90.000 EUR festgestellt wird, da von Ihnen geltend gemachte Betriebsausgaben in Höhe von 10.000 EUR nicht anerkannt wurden. Der Gewinn wird aufgeteilt, so dass auf Sie und Ihren Geschäftspartner jeweils 45.000 EUR Gewinn entfallen. Eine Berechnung der durch Sie zu zahlenden Steuer und eine Zahlungsaufforderung enthält dieser Bescheid nicht.
Nachdem vier Monate ohne weitere Maßnahmen vergangen sind, erhalten Sie vom Finanzamt Güstrow einen Einkommensteuerbescheid über die von Ihnen zu zahlende Steuer. Als Bemessungsgrundlage wird ein Gewinn aus der GbR von 45.000 EUR festgesetzt.
Jetzt wollen Sie sich an das Finanzamt wenden und darlegen, dass der Gewinn der GbR (mit Einbeziehung der 10.000 EUR Betriebsausgaben) nur 80.000 EUR betragen hat und Ihr Anteil daher nur 40.000 EUR beträgt.
Ein Einspruch, der auf dieses Ziel gerichtet ist, ist jedoch jetzt nicht mehr möglich. Sie hätten innerhalb der Monatsfrist Einspruch gegen den Bescheid einlegen müssen, der gegenüber der GbR erlassen wurde.
Ein weiteres Beispiel für einen Grundlagenbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid, mit dem das Finanzamt den für die Gewerbesteuer anzusetzenden Gewinn festsetzt, während die Gewerbesteuerzahlung im Folgebescheid, dem Gewerbesteuerbescheid durch die Gemeinde festgesetzt wird, in der das Unternehmen ansässig ist.
Neben dieser Situation gibt es zahlreiche weitere Besonderheiten bei Steuerbescheiden. Für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH ist z.B. der Haftungsbescheid von besonderer Bedeutung. Erläuterungen zur Haftung für steuerliche Verpflichtungen finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.