Rechtsform
Als Unternehmer oder als Gründer eines Unternehmens können Sie zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen.
Die einfachste Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Dabei sind die wenigsten Formalien zu beachten. Neben bestimmten Pflichten wie einer Gewerbeanmeldung bei der Kommunalverwaltung oder Meldepflichten bei zuständigen Kammern (z.B. Handwerkskammer, IHK, Ärztekammer etc.), die unabhängig von der Rechtsform bestehen, müssen Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit dem Finanzamt melden. Außerdem müssen Sie prüfen, ob eine Pflicht zur kaufmännischen Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) besteht. Wenn das der Fall ist, müssen Sie sich auch als eingetragener Kaufmann (e.K.) ins Handelsregister eintragen lassen.
Insbesondere, wenn Sie zusammen mit weiteren Beteiligten als Geschäftspartner ein Unternehmen gründen wollen, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Gesellschaftsformen.
Grundsätzlich ist zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.
Vereinfacht ausgedrückt sind die Personengesellschaften durch eine stärkere Einbeziehung der Gesellschafter in das tägliche Geschäft (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft nach außen) sowie durch die persönliche Haftung mindestens einer der beteiligten Personen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
In der Praxis sind als Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie für die freien Berufe die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gebräuchlich.
Im Gegensatz dazu, ist es bei den Kapitalgesellschaften so, dass die Geschäftsführung durch eine Person ausgeübt werden kann (nicht muss), die selbst nicht Gesellschafter ist. Weiterhin haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Häufig anzutreffende Arten der Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG).
Bei der GmbH ist es möglich und in der Praxis nicht selten, dass diese Form gewählt wird, wenn die Unternehmensgründung nur durch eine Person erfolgt („Ein-Mann-GmbH). Der Grund hierfür ist zumeist, die persönliche Haftung zu vermeiden, die als Einzelunternehmer immer gegeben ist. Es können jedoch auch die steuerlichen Besonderheiten der GmbH sein, die den Ausschlag für diese Rechtsform geben. Ob eine GmbH steuerlich vorteilhaft ist, lässt sich jedoch nicht allgemein für alle Fälle bestimmen, sondern nur nach Analyse der Verhältnisse in dem zu beurteilenden Einzelfall.
Weitere Rechtsformen sind die eingetragenen Vereine (e.V.) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Diese Formen kommen insbesondere bei einer Vielzahl von Mitgliedern in Betracht und weisen Besonderheiten auf, aufgrund derer sie für kleine und mittlere Unternehmungen zumeist schlecht oder gar nicht geeignet sind.
Schließlich können auch verschiedene Rechtsformen miteinander kombiniert werden. Der häufigste Fall ist dabei die GmbH & Co. KG. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft (KG), deren einziger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. In dieser Konstellation kommt es auch zur Vermeidung der persönlichen Haftung des oder der beteiligten Unternehmer. Gleichzeitig können aber andere Vorteile einer Personengesellschaft genutzt werden.
Beispiel: Sie planen die Gründung eines Hotelbetriebes in Wismar. Das Gebäude, in dem das Hotel betrieben werden soll, befindet sich in Ihrem Eigentum. Das Gebäude und weiteres Privatvermögen, soll vor dem Zugriff von Banken und anderen Gläubigern geschützt sein, für den Fall, dass es zu einer unternehmerischen Krise kommt.
Zudem ist es Ihnen wichtig, dass Sie Ihren Unternehmerlohn nicht als festes Gehalt beziehen, sondern insbesondere aufgrund der Schwankungen im Rahmen des saisonalen Hotelgeschäfts flexible Möglichkeiten haben, Geld aus dem Unternehmen zu entnehmen.
Für diesen Fall kann die Gründung einer GmbH & Co. KG eine gute Lösung sein.
Allerdings wäre hier unter anderem individuell zu klären, ob die rechtliche Möglichkeit, die Immobilie aus der Haftung gegenüber der Bank herauszuhalten, sich auch praktisch umsetzen lässt.
Die Wahl der Rechtsform ist eine komplexe Frage, die in der Regel langfristige Konsequenzen hat. Eine abschließende Darstellung ist an dieser Stelle nicht möglich. Zudem kann eine gute Wahl nur anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse und Ihrer individuellen Situation erfolgen.
Es empfiehlt sich, eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für den Fall, dass sich durch Ihre unternehmerische Entwicklung oder durch Umstände in Ihrem persönlichen Umfeld, z.B. durch Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge, die gewählte Rechtsform nicht mehr passend erscheint, finden Sie Informationen unter Umwandlungen/Umwandlungssteuergesetz.

