Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug: Was Arbeit­geber wissen müssen und wie sie sich vertei­digen können

Sozialversicherungsbetrug: Was Arbeitgeber wissen müssen und wie sie sich verteidigen können

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug: Was Arbeit­geber wissen müssen und wie sie sich vertei­digen können

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug ist eine schwer­wie­gende Anschul­di­gung, die für Arbeit­geber dras­ti­sche Folgen haben kann, von hohen Geld­strafen bis hin zu Frei­heits­strafen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf Sie als Arbeit­geber achten müssen, wie Sie sich gegen diese Vorwürfe vertei­digen können und was Sie tun sollten, wenn ein Straf­ver­fahren gegen Sie einge­leitet wurde.

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug ist eine Straftat, die Arbeit­geber oft unver­mit­telt trifft, zum Beispiel nach einer Betriebs­prü­fung durch den Zoll. Wenn Ihnen vorge­worfen wird, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge Ihrer Arbeit­nehmer nicht voll­ständig oder gar nicht abge­führt zu haben, steht nicht nur Ihre wirt­schaft­liche Exis­tenz auf dem Spiel – es drohen hohe Strafen, mögli­cher­weise sogar Frei­heits­strafen.

Doch was genau bedeutet Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug, welche Strafen drohen und wie sollten Sie sich als Arbeit­geber verhalten? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die wich­tigsten Fragen rund um das Thema und erfahren, wie Sie sich am besten gegen solche Vorwürfe vertei­digen.

Was ist Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug?

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug bedeutet, dass Arbeit­geber die fälligen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge ihrer Mitar­beiter nicht recht­zeitig oder nicht in voller Höhe an die Kran­ken­kassen abführen. Laut Gesetz handelt es sich dabei um das „Vorent­halten und Verun­treuen von Arbeits­ent­gelt“. Es spielt keine Rolle, ob der Netto­lohn an die Arbeit­nehmer ausge­zahlt wurde – entschei­dend ist, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung nicht korrekt oder nicht recht­zeitig abge­führt wurden.

Auch wenn Sie als Arbeit­geber unrich­tige oder unvoll­stän­dige Angaben über Ihre Mitar­beiter machen, zum Beispiel die Anzahl der Beschäf­tigten oder die Höhe des Arbeits­ent­gelts falsch angeben, kann dies als Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug gewertet werden. Dies kann zum Beispiel in Fällen der Schein­selbst­stän­dig­keit der Fall sein.

Welche Strafen drohen?

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug kann mit Geld­strafen oder mit Frei­heits­strafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. In beson­ders schweren Fällen, etwa wenn die Beiträge in großem Umfang nicht gezahlt wurden, droht sogar eine Frei­heits­strafe von bis zu zehn Jahren. Neben dem Straf­ver­fahren müssen Sie als Arbeit­geber damit rechnen, die nicht gezahlten Beiträge nach­träg­lich abführen zu müssen – oft verbunden mit hohen Säum­nis­zu­schlägen, was eine erheb­liche finan­zi­elle Belas­tung darstellen kann. Zudem kann sich die Nach­for­de­rung auch gegen den Geschäfts­führer einer GmbH persön­lich richten.

Was passiert im Straf­ver­fahren?

Ein Straf­ver­fahren wegen Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug beginnt in der Regel mit einem Ermitt­lungs­ver­fahren. Der Zoll über­nimmt hier typi­scher­weise die Rolle der Straf­ver­fol­gungs­be­hörde und über­prüft, ob und in welcher Höhe Beiträge hätten abge­führt werden müssen. Dies geschieht durch Prüfungen vor Ort oder durch die Anfor­de­rung von Unter­lagen. In schwer­wie­genden Fällen kann es sogar zu Durch­su­chungen Ihrer Wohn- und Geschäfts­räume oder zur Fest­nahme kommen.

Am Ende des Ermitt­lungs­ver­fah­rens wird entschieden, ob Anklage erhoben wird, das Verfahren einge­stellt wird oder ein Straf­be­fehl ausge­stellt wird. Letz­terer ist eine Möglich­keit, das Verfahren ohne Gerichts­ver­hand­lung mit einer Geld­strafe oder einer Frei­heits­strafe auf Bewäh­rung zu beenden. Gegen einen Straf­be­fehl können Sie jedoch Einspruch einlegen, um ein Gerichts­ver­fahren herbei­zu­führen.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn Ihnen Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug vorge­worfen wird, sollten Sie unbe­dingt von Ihrem Schwei­ge­recht Gebrauch machen und keine spon­tanen Aussagen gegen­über den Ermitt­lungs­be­hörden machen. Auch wenn die Zoll­be­amten freund­lich erscheinen, können unüber­legte Äuße­rungen Ihnen später schaden.

Der nächste Schritt sollte darin bestehen, einen spezia­li­sierten Anwalt zu beauf­tragen. Dieser wird zunächst Akten­ein­sicht bean­tragen, um alle gegen Sie vorlie­genden Beweise zu prüfen. Erst nachdem Sie und Ihr Anwalt die Akte gründ­lich analy­siert haben, sollten Sie entscheiden, ob Sie eine Aussage machen oder weiterhin schweigen. In manchen Fällen kann es sinn­voll sein, auf eine einver­nehm­liche Einstel­lung des Verfah­rens gegen Zahlung einer Geld­auf­lage hinzu­wirken.

Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug: Ein wach­sendes Problem

Die Zahl der Verfahren wegen Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug nimmt stetig zu. Wie die Berichte der Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit zeigen, stieg die Anzahl der Prüfungen in den letzten Jahren deut­lich an. Für betrof­fene Arbeit­geber bedeutet das, dass diese Delikte zuneh­mend ins Visier der Behörden geraten. Diese Zahlen verdeut­li­chen, wie ernst die Situa­tion für Arbeit­geber ist und wie wichtig es ist, sich im Falle eines Straf­ver­fah­rens schnell und profes­sio­nell vertei­digen zu lassen.

Fazit: So vertei­digen Sie sich richtig

Wenn Sie als Arbeit­geber beschul­digt werden, Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge vorent­halten zu haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und einen erfah­renen Straf­ver­tei­diger einschalten. Eine fundierte Vertei­di­gungs­stra­tegie beginnt immer mit der Analyse der Akte und der Fest­le­gung eines klaren Ziels. Ob Schweigen oder Aussage – der rich­tige Weg muss in Absprache mit Ihrem Anwalt sorg­fältig gewählt werden.

Als Spezia­list für Steuer- und Straf­recht  werde ich auch oft in Verfahren wegen des Vorent­hal­tens und Verun­treuens von Arbeits­ent­gelt beauf­tragt. Ich unter­stütze Sie dabei, die best­mög­liche Vertei­di­gung zu entwi­ckeln. Kontak­tieren Sie mich für ein erstes Gespräch.

1600 900 HSP RECHT Schwerin & Güstrow
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