Sozialversicherungsbetrug: Was Arbeitgeber wissen müssen und wie sie sich verteidigen können
Sozialversicherungsbetrug ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die für Arbeitgeber drastische Folgen haben kann, von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, wie Sie sich gegen diese Vorwürfe verteidigen können und was Sie tun sollten, wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
Sozialversicherungsbetrug ist eine Straftat, die Arbeitgeber oft unvermittelt trifft, zum Beispiel nach einer Betriebsprüfung durch den Zoll. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer nicht vollständig oder gar nicht abgeführt zu haben, steht nicht nur Ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – es drohen hohe Strafen, möglicherweise sogar Freiheitsstrafen.
Doch was genau bedeutet Sozialversicherungsbetrug, welche Strafen drohen und wie sollten Sie sich als Arbeitgeber verhalten? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema und erfahren, wie Sie sich am besten gegen solche Vorwürfe verteidigen.
Was ist Sozialversicherungsbetrug?
Sozialversicherungsbetrug bedeutet, dass Arbeitgeber die fälligen Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an die Krankenkassen abführen. Laut Gesetz handelt es sich dabei um das „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“. Es spielt keine Rolle, ob der Nettolohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurde – entscheidend ist, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht korrekt oder nicht rechtzeitig abgeführt wurden.
Auch wenn Sie als Arbeitgeber unrichtige oder unvollständige Angaben über Ihre Mitarbeiter machen, zum Beispiel die Anzahl der Beschäftigten oder die Höhe des Arbeitsentgelts falsch angeben, kann dies als Sozialversicherungsbetrug gewertet werden. Dies kann zum Beispiel in Fällen der Scheinselbstständigkeit der Fall sein.
Welche Strafen drohen?
Sozialversicherungsbetrug kann mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Beiträge in großem Umfang nicht gezahlt wurden, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Neben dem Strafverfahren müssen Sie als Arbeitgeber damit rechnen, die nicht gezahlten Beiträge nachträglich abführen zu müssen – oft verbunden mit hohen Säumniszuschlägen, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Zudem kann sich die Nachforderung auch gegen den Geschäftsführer einer GmbH persönlich richten.
Was passiert im Strafverfahren?
Ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren. Der Zoll übernimmt hier typischerweise die Rolle der Strafverfolgungsbehörde und überprüft, ob und in welcher Höhe Beiträge hätten abgeführt werden müssen. Dies geschieht durch Prüfungen vor Ort oder durch die Anforderung von Unterlagen. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zu Durchsuchungen Ihrer Wohn- und Geschäftsräume oder zur Festnahme kommen.
Am Ende des Ermittlungsverfahrens wird entschieden, ob Anklage erhoben wird, das Verfahren eingestellt wird oder ein Strafbefehl ausgestellt wird. Letzterer ist eine Möglichkeit, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu beenden. Gegen einen Strafbefehl können Sie jedoch Einspruch einlegen, um ein Gerichtsverfahren herbeizuführen.
Wie sollten Sie sich verhalten?
Wenn Ihnen Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen wird, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine spontanen Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Auch wenn die Zollbeamten freundlich erscheinen, können unüberlegte Äußerungen Ihnen später schaden.
Der nächste Schritt sollte darin bestehen, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um alle gegen Sie vorliegenden Beweise zu prüfen. Erst nachdem Sie und Ihr Anwalt die Akte gründlich analysiert haben, sollten Sie entscheiden, ob Sie eine Aussage machen oder weiterhin schweigen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf eine einvernehmliche Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage hinzuwirken.
Sozialversicherungsbetrug: Ein wachsendes Problem
Die Zahl der Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug nimmt stetig zu. Wie die Berichte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zeigen, stieg die Anzahl der Prüfungen in den letzten Jahren deutlich an. Für betroffene Arbeitgeber bedeutet das, dass diese Delikte zunehmend ins Visier der Behörden geraten. Diese Zahlen verdeutlichen, wie ernst die Situation für Arbeitgeber ist und wie wichtig es ist, sich im Falle eines Strafverfahrens schnell und professionell verteidigen zu lassen.
Fazit: So verteidigen Sie sich richtig
Wenn Sie als Arbeitgeber beschuldigt werden, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Eine fundierte Verteidigungsstrategie beginnt immer mit der Analyse der Akte und der Festlegung eines klaren Ziels. Ob Schweigen oder Aussage – der richtige Weg muss in Absprache mit Ihrem Anwalt sorgfältig gewählt werden.
Als Spezialist für Steuer- und Strafrecht werde ich auch oft in Verfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt beauftragt. Ich unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Verteidigung zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für ein erstes Gespräch.