Leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung: Was Sie wissen sollten

Leichtfertige Steuerverkürzung: Was Sie wissen sollten

Leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung: Was Sie wissen sollten

Wenn Ihnen eine leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung vorge­worfen wird, stehen Sie vor einer ernsten, aber oft miss­ver­stan­denen Anschul­di­gung. Viele Steu­er­pflich­tige sind sich der Unter­schiede zwischen einer leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung und einer vorsätz­li­chen Steu­er­hin­ter­zie­hung nicht bewusst. Während eine vorsätz­liche Steu­er­hin­ter­zie­hung straf­recht­liche Konse­quenzen bis hin zur Frei­heits­strafe ohne Bewäh­rung nach sich zieht, wird die leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung „nur“ als Ordnungs­wid­rig­keit geahndet. Dennoch drohen erheb­liche finan­zi­elle Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau eine leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung ist, welche Sank­tionen drohen und wie Sie sich mit einer Selbst­an­zeige schützen können.

Was bedeutet leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung?

Die leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung ist in Deutsch­land im Steu­er­recht als Ordnungs­wid­rig­keit defi­niert. Sie liegt vor, wenn eine Person aufgrund grober Fahr­läs­sig­keit Steuern verkürzt oder zu Unrecht erstattet bekommt. Dabei wird dem Steu­er­pflich­tigen nicht unter­stellt, dass er absicht­lich Steuern hinter­zogen hat, sondern dass er die erfor­der­liche Sorg­falt in Steu­er­an­ge­le­gen­heiten in erheb­li­chem Maße außer Acht gelassen hat.

Wich­tige Merk­male der leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung

  • Grobe Fahr­läs­sig­keit: Sie handeln leicht­fertig, wenn Sie Steu­er­pflichten verletzen, die Ihnen bekannt sein müssten und Sie dabei nicht die übliche Sorg­falt walten lassen.
  • Steu­er­ver­kür­zung: Dies bedeutet, dass Steuern entweder nicht, nicht recht­zeitig oder nicht in der rich­tigen Höhe fest­ge­setzt wurden.
  • Keine Absicht: Im Gegen­satz zur Steu­er­hin­ter­zie­hung handelt es sich nicht um eine bewusste und gezielte Tat, sondern um eine Nach­läs­sig­keit oder Unacht­sam­keit.

Unter­schiede zwischen leicht­fer­tiger Steu­er­ver­kür­zung und Steu­er­hin­ter­zie­hung

Es ist entschei­dend, die leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung von der vorsätz­li­chen Steu­er­hin­ter­zie­hung zu unter­scheiden. Während beide zu finan­zi­ellen Sank­tionen führen können, sind die recht­li­chen Konse­quenzen unter­schied­lich.

Merkmal Leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung Steu­er­hin­ter­zie­hung
Vorsatz Nein Ja
Fahr­läs­sig­keit Ja (grobe Fahr­läs­sig­keit) Nein (vorsätz­li­ches Handeln)
Recht­liche Konse­quenzen Ordnungs­wid­rig­keit (Bußgeld) Straftat (Geld- oder Frei­heits­strafe)
Möglich­keiten zur Selbst­an­zeige Ja Ja, aber mit stren­geren Anfor­de­rungen

Folgen einer leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung

Auch wenn die leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung keine Straftat darstellt, sollten Sie die mögli­chen Konse­quenzen nicht unter­schätzen.

Bußgeld

Das Finanzamt kann ein Bußgeld verhängen, das bis zu 50.000 Euro betragen kann. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschie­denen Faktoren ab, darunter:

  • Die Höhe der verkürzten Steu­er­be­träge
  • Der Grad der Fahr­läs­sig­keit
  • Ihre persön­liche und wirt­schaft­liche Situa­tion

Verlän­gerte Verjäh­rungs­frist

Norma­ler­weise können Steuern nach soge­nannten Fest­set­zungs­frist von vier Jahren nicht mehr per Steu­er­be­scheid nach­ge­for­dert werden. Bei einer leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung wird diese Frist auf fünf Jahre verlän­gert. In dieser Zeit kann das Finanzamt Nach­zah­lungen, Zinsen und Bußgelder verlangen. Bei vorsätz­li­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung verlän­gert sich diese Frist auf zehn Jahre. Diese Verjäh­rung in Bezug auf Steu­er­be­scheide wird Fest­set­zungs­ver­jäh­rung genannt.

Davon zu unter­scheiden ist die soge­nannte Verfol­gungs­ver­jäh­rung. Diese beträgt sowohl bei der leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung als auch bei der vorsätz­li­chen Steu­er­hin­ter­zie­hung fünf Jahre.

Obwohl die Fest­set­zungs­ver­jäh­rung und die Verfol­gungs­ver­jäh­rung bei der leicht­fer­tigen Steu­er­ver­kür­zung jeweils fünf Jahre betragen, laufen sie meis­tens nicht zum glei­chen Zeit­punkt ab. Erstens kann der Frist­lauf zu unter­schied­li­chen Zeit­punkten beginnen und zwei­tens kann der Frist­ab­lauf unter unter­schied­li­chen Voraus­set­zungen unter­bro­chen oder gehemmt werden.

Möglich­keiten zur Vermei­dung von Bußgel­dern

Selbst­an­zeige: Ein Weg zur Scha­dens­be­gren­zung

Wenn Sie fest­stellen, dass Sie in der Vergan­gen­heit verse­hent­lich falsche Angaben gemacht haben, kann eine Selbst­an­zeige helfen, hohe Bußgelder oder andere Sank­tionen zu vermeiden.

Voraus­set­zungen einer wirk­samen Selbst­an­zeige

Damit eine Selbst­an­zeige wirksam ist, müssen bestimmte Bedin­gungen erfüllt sein:

  1. Voll­stän­dige Offen­le­gung: Sie müssen alle fehler­haften Steu­er­erklä­rungen aus einem bestimmten Zeit­raum in der Vergan­gen­heit korri­gieren und sämt­liche steu­er­re­le­vanten Sach­ver­halte offen­legen.
  2. Recht­zei­tige Einrei­chung: Eine Selbst­an­zeige ist nur wirksam, wenn gegen Sie noch kein Steu­er­straf­ver­fahren oder Bußgeld­ver­fahren einge­leitet wurde.
  3. Nach­zah­lung der Steuern: Sämt­liche hinter­zo­genen oder verkürzten Steuern müssen nach­ge­zahlt werden, einschließ­lich anfal­lender Zinsen.

Die Selbst­an­zeige sollte nicht auf eigene Faust erfolgen. Fehler können dazu führen, dass sie unwirksam ist und statt­dessen ein Steu­er­straf­ver­fahren oder Bußgeld­ver­fahren einge­leitet wird.

Fazit: Lassen Sie sich beraten!

Eine leicht­fer­tige Steu­er­ver­kür­zung ist kein Kava­liers­de­likt. Auch wenn sie nicht als Straftat gewertet wird, können die finan­zi­ellen Folgen erheb­lich sein. Wer eine solche Steu­er­ver­kür­zung vermeiden oder bereits began­gene Fehler korri­gieren möchte, sollte profes­sio­nelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem spezia­li­sierten Steu­er­be­rater oder Rechts­an­walt beraten. Experten helfen Ihnen nicht nur dabei, Strafen zu mini­mieren, sondern auch Ihre steu­er­li­chen Ange­le­gen­heiten sicher und korrekt zu regeln.

1792 1024 HSP RECHT Schwerin & Güstrow
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