
Leichtfertige Steuerverkürzung: Was Sie wissen sollten
Wenn Ihnen eine leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen wird, stehen Sie vor einer ernsten, aber oft missverstandenen Anschuldigung. Viele Steuerpflichtige sind sich der Unterschiede zwischen einer leichtfertigen Steuerverkürzung und einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung nicht bewusst. Während eine vorsätzliche Steuerhinterziehung strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach sich zieht, wird die leichtfertige Steuerverkürzung „nur“ als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dennoch drohen erhebliche finanzielle Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau eine leichtfertige Steuerverkürzung ist, welche Sanktionen drohen und wie Sie sich mit einer Selbstanzeige schützen können.
Was bedeutet leichtfertige Steuerverkürzung?
Die leichtfertige Steuerverkürzung ist in Deutschland im Steuerrecht als Ordnungswidrigkeit definiert. Sie liegt vor, wenn eine Person aufgrund grober Fahrlässigkeit Steuern verkürzt oder zu Unrecht erstattet bekommt. Dabei wird dem Steuerpflichtigen nicht unterstellt, dass er absichtlich Steuern hinterzogen hat, sondern dass er die erforderliche Sorgfalt in Steuerangelegenheiten in erheblichem Maße außer Acht gelassen hat.
Wichtige Merkmale der leichtfertigen Steuerverkürzung
- Grobe Fahrlässigkeit: Sie handeln leichtfertig, wenn Sie Steuerpflichten verletzen, die Ihnen bekannt sein müssten und Sie dabei nicht die übliche Sorgfalt walten lassen.
- Steuerverkürzung: Dies bedeutet, dass Steuern entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Höhe festgesetzt wurden.
- Keine Absicht: Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung handelt es sich nicht um eine bewusste und gezielte Tat, sondern um eine Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit.
Unterschiede zwischen leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung
Es ist entscheidend, die leichtfertige Steuerverkürzung von der vorsätzlichen Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Während beide zu finanziellen Sanktionen führen können, sind die rechtlichen Konsequenzen unterschiedlich.
Merkmal | Leichtfertige Steuerverkürzung | Steuerhinterziehung |
Vorsatz | Nein | Ja |
Fahrlässigkeit | Ja (grobe Fahrlässigkeit) | Nein (vorsätzliches Handeln) |
Rechtliche Konsequenzen | Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) | Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe) |
Möglichkeiten zur Selbstanzeige | Ja | Ja, aber mit strengeren Anforderungen |
Folgen einer leichtfertigen Steuerverkürzung
Auch wenn die leichtfertige Steuerverkürzung keine Straftat darstellt, sollten Sie die möglichen Konsequenzen nicht unterschätzen.
Bußgeld
Das Finanzamt kann ein Bußgeld verhängen, das bis zu 50.000 Euro betragen kann. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Die Höhe der verkürzten Steuerbeträge
- Der Grad der Fahrlässigkeit
- Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation
Verlängerte Verjährungsfrist
Normalerweise können Steuern nach sogenannten Festsetzungsfrist von vier Jahren nicht mehr per Steuerbescheid nachgefordert werden. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird diese Frist auf fünf Jahre verlängert. In dieser Zeit kann das Finanzamt Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder verlangen. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre. Diese Verjährung in Bezug auf Steuerbescheide wird Festsetzungsverjährung genannt.
Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Verfolgungsverjährung. Diese beträgt sowohl bei der leichtfertigen Steuerverkürzung als auch bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung fünf Jahre.
Obwohl die Festsetzungsverjährung und die Verfolgungsverjährung bei der leichtfertigen Steuerverkürzung jeweils fünf Jahre betragen, laufen sie meistens nicht zum gleichen Zeitpunkt ab. Erstens kann der Fristlauf zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen und zweitens kann der Fristablauf unter unterschiedlichen Voraussetzungen unterbrochen oder gehemmt werden.
Möglichkeiten zur Vermeidung von Bußgeldern
Selbstanzeige: Ein Weg zur Schadensbegrenzung
Wenn Sie feststellen, dass Sie in der Vergangenheit versehentlich falsche Angaben gemacht haben, kann eine Selbstanzeige helfen, hohe Bußgelder oder andere Sanktionen zu vermeiden.
Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
Damit eine Selbstanzeige wirksam ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Vollständige Offenlegung: Sie müssen alle fehlerhaften Steuererklärungen aus einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit korrigieren und sämtliche steuerrelevanten Sachverhalte offenlegen.
- Rechtzeitige Einreichung: Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn gegen Sie noch kein Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
- Nachzahlung der Steuern: Sämtliche hinterzogenen oder verkürzten Steuern müssen nachgezahlt werden, einschließlich anfallender Zinsen.
Die Selbstanzeige sollte nicht auf eigene Faust erfolgen. Fehler können dazu führen, dass sie unwirksam ist und stattdessen ein Steuerstrafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Fazit: Lassen Sie sich beraten!
Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn sie nicht als Straftat gewertet wird, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Wer eine solche Steuerverkürzung vermeiden oder bereits begangene Fehler korrigieren möchte, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten. Experten helfen Ihnen nicht nur dabei, Strafen zu minimieren, sondern auch Ihre steuerlichen Angelegenheiten sicher und korrekt zu regeln.