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Die Steuerhinterziehung ist von erheblicher praktischer Relevanz.
Einerseits ergibt sich eine hohe politische und gesellschaftliche Relevanz aus zahlreichen Steuerstrafverfahren, die eine große öffentliche Aufmerksamkeit erhalten haben. Zu nennen sind hier einerseits einzelne Strafverfahren gegen prominente Persönlichkeiten und andererseits eine Vielzahl von Verfahren, die gewisse Gemeinsamkeiten aufweisen und unter bestimmten Stichworten wie die „Umsatzsteuerkarusselle“, „Steuer-CDs“, Panama-Papers“ oder „Cum/Ex“ zusammengefasst werden.
Gerade letztere Verfahren, also „Cum/Ex“, haben in der jüngeren Vergangenheit sowohl die Presseberichterstattung, die Sachliteratur als auch die rechtswissenschaftliche Literatur durchzogen und waren auch (mit-)ausschlaggebend für einige Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerstrafrechts.
Statistisch wird die praktische Relevanz der Steuerhinterziehung einmal im Jahr in den Monatsberichten des Bundesfinanzministeriums dargestellt. Aus diesen Berichten ergibt sich die folgende Entwicklung[1]:
Jahr | Abgeschlossene Verfahren der Finanzämter wegen Steuerstraftaten | Verurteilungen und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung | Hinterzogene Steuern bei diesen Verurteilungen in Mio. EUR |
2018 | 57.532 | 7.226 | 907 |
2019 | 54.369 | 6.853 | 746 |
2020 | 53.977 | 7.153 | 1.200 |
2021 | 49.765 | 7.003 | 1.200 |
2022 | 45.544 | 5.968 | 840 |
2023 | 47.884 | 5.776 | 835 |
Bei der hier getroffenen Auswahl ist zu beachten, dass sich die Zahl der abgeschlossenen Verfahren der Finanzämter alle Steuerstraftaten umfassen, während die Verurteilungen und Strafbefehle nur die Steuerhinterziehung selbst zum Gegenstand haben. Die Summe der hinterzogenen Steuern bezieht sich wiederum auf die Steuerhinterziehungen, die Gegenstand ebendieser Strafbefehle und Verurteilungen waren.
Aus den Ergebnissen lassen zwar keine vollkommen konstanten Entwicklungen ableiten. In der Tendenz deutet sich aber an, dass die Anzahl der Verfahren abnimmt, während die dabei relevanten Steuerbeträge pro Fall eher zunehmen (wobei der Höhepunkt im Jahr 2021 lag).
[1] Für das Jahr 2018: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2019/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-steuerstrafsachen_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Für das Jahr 2019: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2020/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-verfolgung-von-steuerstraftaten-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Für das Jahr 2020: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-verfolgung-von-steuerstraftaten-2020-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5; Für das Jahr 2021: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2022/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-verfolgung-von-steuerstraftaten-2021-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ; Für das Jahr 2022: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-verfolgung-von-steuerstraftaten-2022.html; Für das Jahr 2023: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-verfolgung-von-steuerstraftaten-2023.html